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eBay-Powerseller 'Selectronica' unter Betrugsverdacht

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eBay-Powerseller 'Selectronica' unter Betrugsverdacht


Der größte eBay-Powerseller Deutschlands, die Selectronica GmbH steht unter Verdacht, möglicherweise hunderter eBay-Kunden um ihr Geld gebracht zu haben. Medienberichten zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die Selectronica GmbH wegen Betruges, aber auch gegen den Verdacht der Insolvenzverschleppung. Am Donnerstag vergangener Woche seien bereits die Büroräume sowie die Privaträume der Geschäftsführerin Daniela Kaufhold durchsucht worden, heißt es.

Die Behörden reagierten damit auf die Flut von Anzeigen betroffener Kunden, die sich aus ganz Deutschland eingegangen sind. Alleine die Anzahl der eingegangenen Anzeigen füllen bereits zwei Ordner, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, das ganze Ausmaß sei aber noch nicht abzusehen.

Die Selectronica GmbH aus Frankfurt führte seit 2005 die TOP-10 der führenden eBay-Powerseller an und beschäftigte zuletzt 60 Mitarbeiter. Mit rund 30 verschiedenen Accounts generierte das Unternehmen in den letzten Jahren rund zehn Millionen Euro Umsatz jährlich.

Bereits im Mai war das Unternehmen wegen Unregelmäßigkeiten aufgefallen und ab dem 30.Mai dieses Jahres hatte eBay die Selectronica GmbH dazu verpflichtet, bei den Angeboten auch PayPal als Zahlungsoption mit anzubieten, so die Mitteilung einer eBay-Sprecherin. Es habe damals schon Anzeichen dafür gegeben, dass die Unzufriedenheit der Selectronica-Kunden wächst. Man habe der Firma eine letzte Frist eingeräumt, die Qualitätsanforderungen des Portals zu erfüllen und andernfalls gedroht, sämtliche Mitgliedskonten zu sperren. Am 13. Juni dann wurden sämtliche Verkaufsaktivitäten des Unternehmens von eBay gestoppt.

Seither ist die Selectronica GmbH nicht mehr zu erreichen, das Firmenschild sei kurzerhand entfernt worden, so die Staatsanwaltschaft. eBay hält sich indes vornehm zurück. Man habe nicht vor, juristisch gegen den ehemaligen TOP-Verkäufer vorzugehen. Wer als Kunde bereits Ware gekauft und über PayPal bezahlt habe, könne über den Käuferschutz, das bezahlte Geld ohne jeglichen Selbstbehalt von der Plattform zurückverlangen.

Artikel von W. Janssen - Di, 22.07.2008
Rubrik: Computer / Internet
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