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Verbraucherrecht bei Finanzdienstleistungen gestärkt

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Verbraucherrecht bei Finanzdienstleistungen gestärkt

Rubrik:
E-Commerce
Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen, Versicherungen sowie deren Vermittlungen waren bisher im Fernabsatzgesetz ausgeschlossen. Dies hat sich jetzt für Verträge ab heute geändert (§ 312b BGB). ...mehr

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