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Gericht genehmigt eBay-Tools

Martin Lesser, Betreiber des eBay-Auswertungsdienstes Bewertungsprüfer (Link 1) und Inhaber der Firma Bettercom (Link 2), hat vor dem Landgericht Hamburg einen Erfolg gegen das Auktionshaus erzielt. Die zunächst erlassenen einstweilige Verfügung gegen seinen Service wurde größtenteils aufgehoben.

Bettercom bietet Tabellen mit den transaktionsstärksten eBay-Mitgliedern und erstellt individuelle Erfolgsanalysen für eBay-Mitglieder. Außerdem verarbeitet der Service Bewertungsdaten über Kunden und Daten über aktuell eingestellte Verkaufsangebote und erstellt daraus Bewertungsanalysen. eBay hatte im Oktober eine Einstweilige Verfügung gegen diese Services erlangt, die nun größtenteils aufgehoben wurde. Lediglich die Konkurrenzbeobachtung bleibt weiterhin untersagt.

eBay hatte das Gericht angerufen, weil die Dienste von Bettercom mit der Auswertung der Daten von eBay-Seiten angeblich gegen Urheberrechte (Link 3) von eBay verstoßen sollen. Außerdem würde unnötiger Datenverkehr generiert. Die Entscheidung des Gerichtes ist noch nicht rechtskräftig, da beide Parteien angekündigt haben, Berufung einzulegen.


Im Artikel enthaltene URLs:
1Bewertungsprüferhttp://bewertungspruefer.de/
2Bettercomhttp://www.bettercom.de
3Urheberrechtehttp://www.at-mix.de/internet/recht-010102.htm
 
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