Das Portal "Dialerschutz (Link 1)" berichtet, dass das Verwaltungsgericht Köln das Inkasso- und Rechnungslegungsverbot durch die Bundesnetzagentur gegenüber eines niederländischen Dienste-Anbieters, für rechtens erklärt hat. Das betroffene Unternehmen hatte über die Vorwahlnummer "0193" einen Dialer eingesetzt und die dadurch vorhandene Rufnummernsperre für Dialer quasi ausgehebelt. Der niederländische Anbieter hatte gegen das Verbot geklagt, die Klage wurde nun abgewiesen.
In der Urteilsbegründung heißt es, die Bundesnetzagentur dürfe zwar grundsätzlich nur gegen die rechtswidrige Nutzung von Mehrwert-Dienstenummern aus den Vorwahlen 0900 bzw. 0190 vorgehen, doch in diesem Fall habe sich das Gericht entschieden, dass eine analoge Anwendung im Sinne des Verbraucherschutzes zulässig ist.
Der niederländische Dienste-Anbieter wollte seinen "Kunden" zumuten, pro Einwahl 36,00 Euro bezahlen zu müssen und bombardierte seine nicht zahlungswilligen "Kunden" mit Inkassofirmen. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur entsteht in solchen Fällen grundsätzlich kein Zahlungsanspruch.
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