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Das Örtliche - von der Telefonnummer zur Anschrift des Inhabers

Wie das Telekommunikationsverzeichnis -DasÖrtliche (Link 1) - bekannt gab, bieten sie als erstes deutsches Internet-Portal ab sofort die kostenlose Rückwärtssuche bei Telefonnummern an.

Die so genannte -Inversuche (Link 2)- ist seit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (Link 3) im Juli diesen Jahres erlaubt und möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anschlussteilnehmer seinerzeit der Weitergabe seiner Daten nicht widersprochen hat.

Den Link zum Verzeichnis finden Sie hier (Link 4)


Im Artikel enthaltene URLs:
1DasÖrtlichehttp://www.dasoertliche.de/
2Inversuchehttp://www.bastelmafia.com/Beitrag263138&sid=e10d5cd339c1b7bfed64da8617d088a3
3Telekommunikationsgesetzeshttp://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg_2004/htmltree.html
4Den Link zum Verzeichnis finden Sie hierhttp://www.dasoertliche.de/oetb_1.htm?s=2&AKTION=INVERSSUCHE_KLICK&SEITE=SUCHE_V&bi=0
 
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