Nach Auskunft des Mobilcom (Link 1)-Chefs Thorsten Grenz wird Mobilcom gegen die Bundesrepublik Deutschland auf die Ausweisung der Umsatzsteuer in den UMTS-Milliarden-Rechnungen klagen (Link 2) . Zusätzlich will Mobilcom vor dem Finanzgericht Köln die Umsatzsteuerpflicht feststellen lassen.
Mobilcom hatte im August 2000 für 8,4 Milliarden Euro eine UMTS-Lizenz von der Bundesrepublik Deuschland erworben, deren Rechnung aber keine Umsatzsteuer auswies. Entsprechende Forderungen durch Mobilcom hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post auch stets abgelehnt. Aus Sicht der Mobilcom handelte die Regulierungsbehörde bei der Versteigerung jedoch unternehmerisch und hätte deshalb nach deutschem Recht Umsatzsteuer ausweisen müssen.
"Nach sorgfältigem Abwägen von Chancen und Risiken haben wir uns entschlossen zu klagen." erklärte Grenz weiter. Bei einem Klageerfolg rechnet Mobilcom mit einer Steuer-Rückverrechnung von rund 1,16 Milliarden Euro. Selbst wenn Mobilcom durch alle Instanzen hindurch verlieren sollte, kämen auf das Unternehmen nach eigenen Berechnungen maximal Kosten in Höhe von neun Millionen Euro zu.
Insgesamt flossen der Bundesrepublik im Jahre 2000 bei dem Bietgefecht 98,8 Milliarden DM in die Bundeskasse. Sollte im Nachhinein auf diese Summe Vorsteuer anrechenbar sein, dann kämen auf den Staat fast 7 Milliarden Vorsteuerabzugsbeträge zu.
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