Artikel:
Trojaner zur Online-Durchsuchung - Pro, Contra, Schutz

Der Einsatz eines Trojaners, um online und ohne Wissen des Betroffenen seinen Computer zu durchsuchen, ist vom BGH (Aktenzeichen: StB 18/06) für illegal erklärt worden. Die Strafprozessordnung erlaube nur eine offene Durchsuchung. Einer verdeckten Durchsuchung fehle es somit an der erforderlichen Rechtsgrundlage. Dieses Urteil hat Reaktionen hervorgerufen, wie sie kaum gegensätzlicher sein könnten.

Bereits kurz nach Bekanntwerden des Urteils hatte Bundesinnenminister Schäuble angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden. Nach seiner Ansicht müssten die herkömmlichen Ermittlungsmethoden, wie zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen, auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein. Würde man auf eine Online-Durchsuchung verzichten, würde sich eine erhebliche Ermittlungslücke in der Strafverfolgung öffnen.

Auf der anderen Seite haben sich etliche Politiker der Opposition und auch einige Datenschutzbeauftragte vehement gegen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für "Online-Durchsuchungen" ausgesprochen. So erklärte zum Beispiel der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix: "Es ist widersinnig, dass Sicherheitsbehörden einerseits zu Recht Schutzmaßnahmen gegen den Einsatz von Spionageprogrammen durch Wirtschaftskriminelle fordern, andererseits aber genau diese Schadprogramme einsetzen wollen". Der verdeckte Einsatz von Trojanern sei nicht nur ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen, er sei auch gefährlich, da ein Missbrauch der Technik immense wirtschaftliche Schäden durch Wirtschaftsspionage anrichten könne.

Sicherheitsexperten weisen darauf hin, dass die derzeitige Diskussion unter technischen Gesichtspunkten höchst überflüssig ist. Wie bei Viren und anderem Schadcode auch, muss ein "Bundes-Trojaner" zur Online-Durchsuchung ja zunächst einmal auf dem Computer des Beschuldigten installiert werden. Ein Weg, dies zu erreichen, besteht darin, dem User eine Mail mit einem Anhang zu senden. Öffnet er die Mail dann, so installiert sich der Trojaner auf seinem Rechner. Ein derartiges Verhalten ist zwar bei Laien wahrscheinlich, nicht jedoch bei potentiellen Cyber-Kriminellen. Ein anderer Weg besteht darin, eine Sicherheitslücke im Betriebssystem auszunutzen und so den Trojaner auf den Zielrechner zu schleusen. Dies könnte aber auch von anderem Schadcode ausgenutzt werden.

Wer sich vor Trojanern jeder Art schützen will sollte auf seinem Rechner eine Firewall installieren. Sie kontrolliert, welches Programm mit dem Internet Kontakt aufnehmen und dorthin Daten senden oder von dort Daten empfangen darf. Außerdem empfiehlt sich der Einsatz eines Virenscanners. Beide Programme sollten stets durch Updates aktuell gehalten werden.

Im Artikel enthaltene URLs:
 
nach oben