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Verbot von Bundestrojaner gilt nicht für den Verfassungsschutz

Das unrühmliche Wort für 2007 könnte tatsächlich "Bundestrojaner" heißen, denn die deutsche Bundesregierung will ein Gesetzt auf den Weg bringen, durch das es erlaubt ist, ohne Wissen der Eigentümer, Computer-Festplatten auszuspähen. Ein Sturm der Entrüstung ging durch die Republik, als bekannt wurde, dass es der Polizei erlaubt sein sollte, Schnüffelprogramme auf Rechnern von ..."verdächtigen Personen"... installieren zu dürfen.

So hatte der Bundesgerichtshof Anfang 2007 dann auch entschieden, dass die Polizei keine "Bundestrojaner" auf Computer von Verdächtigen einschleusen darf, doch damit ist offenbar das Thema nicht vom Tisch: Der Verfassungsschutz ist durch dieses Urteil >>nicht<< ausgeschlossen. -DAS- geht aus einer veröffentlichten Anfrage an das Parlament hervor. Wörtlich heißt es in der Antwort: "Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat ...die Befugnis, zur Erfüllung seiner Aufgagen (...) auch so genannte Online-Durchsuchungen durchzuführen"...

Die Anfrage war von der FDP initiiert worden und entsprechend kritisch wird die Antwort bewertet. FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff hält die Art und Weise der öffentlichen Diskussion und die Vorbereitung für gerichtliche "Schlösser" für einen Skandal. "Von einer speziellen Regelung für den Verfassungsschutz war bei der Diskussion um einen Bundestrojaner nie die Rede." Bei der Zulassung oder einem möglichen Verbot war immer nur von der >>Polizei<< gesprochen worden und hierauf beruht auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes.

"Die Bundesregierung hat die Öffentlichkeit über ihre Haltung zu Online-Durchsuchungen in einem wesentlichen Punkt getäuscht. Zudem ist es 'mehr als zweifelhaft', ob die derzeitige Rechtslage für derartige Aktionen der Verfassungsschützer ausreichend ist", so Hartfrid Wolff in seiner Kritik.


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