Nach einem Urteil des OLG Hamburg dürfen Domain-Namen mit der Endung .ag (für Antigua und Barbuda) zur geschäftlichen Verwendung nur von Aktiengesellschaften registriert (Link 1) werden. Diese Entscheidung könnte auch Konsequenzen für die Inhaber weiterer exotischer Top Level Domains (Link 2) haben. Der Branchendienst www.domain-recht.de warnt vor einer neuen Abmahnwelle gegen Inhaber von Internet- Adressen mit doppeldeutiger Domain-Endung.
Im Rechtsstreit um die Nutzung des Zeichens tipp.ag urteilte das OLG Hamburg am 2. Juni 2004 (Az.: 5 U 162/03), dass .ag-Domains ausschließlich von gleichnamigen Aktiengesellschaften registriert werden dürfen. Die Beklagte war damals ein Annahmeservice für Gewinnspiele im Internet, die ihr Geschäft in der Rechtsform einer GmbH betrieb. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch die Verwendung der geschäftlichen Bezeichnung tipp.ag die angesprochenen Interessenten über die Unternehmensform getäuscht würden; dies führe dazu, dass sich nicht unerhebliche Teile des Verkehrs irrtümlich mit dem Angebot näher befassten.
Obwohl diese Entscheidung noch nichts rechtskräftig ist liegt nun der erste Folgestreit vor, der sich im Wesentlichen auf die Gründe der tipp.ag-Entscheidung stützt. Oliver P., Inhaber der Domain vaterschaftstest.ag und Chef eines Privatinstituts für DNA-Analysen, wird nun ebenfalls vorgeworfen, er betreibe eine Internet-Adresse mit der Endung .ag, führe sein Unternehmen jedoch nicht als Aktiengesellschaft.
Sollte sich die Rechtsprechung zu .ag-Domains festigen, könnte dies schwer wiegende Folgen für das Internet in Deutschland haben. Nach Ansicht von Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt beim Branchendienst domain-recht.de, droht in diesem Fall eine Abmahnwelle gegen Inhaber von geschäftlich genutzten .ag-Domains, die keine Aktiengesellschaft sind.
"Die juristische Fachliteratur hat in zahlreichen Artikeln sehr deutlich gemacht, dass das Urteil aus Hamburg zu tipp.ag im Hinblick auf die enge Verzahnung von Domain-Inhaber und möglicher Bedeutung der Domain-Endung abwegig ist", so Dingeldey weiter. Die Domain-Endung (Link 5) .ag stehe vielmehr in Anlehnung an den "ISO 3166 Code (Link 6)" der International Organization for Standardization - wie zum Beispiel .de für Deutschland oder .at für österreich - als offizielles Landeskürzel für den karibischen Inselstaat Antigua und Barbuda.
Keine Sorgen brauchen sich dagegen Privatpersonen machen, die ihre Domains nicht geschäftlich nutzen. "Für die rein private Nutzung von Domain-Namen gilt die Entscheidung zu tipp.ag oder vaterschaftstest.ag nicht, da für sie die einschlägigen Paragraphen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) keine Anwendung finden", kann Rechtsanwalt Dingeldey wenigstens für etwas Beruhigung sorgen.
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