Die rot-grüne Bundesregierung hat Pläne aufgegeben, die Abschreibungsdauer von Systemsoftware zu verändern. Dies geht aus einer heute in Berlin veröffentlichten Antwort (Link 1) auf eine parlamentarische Anfrage (Link 2) der FDP-Fraktion hervor. Nach einer entsprechenden nach Intervention des ITK-Branchenverbands BITKOM (Link 3) ist nun eine Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis nicht mehr beabsichtigt
Grundsätzlich richtet sich die Abschreibungsdauer nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes im Unternehmen. Für eine zeitlich gleich lange Abschreibung von Systemsoftware (Link 4) und Hardware (Link 5) ist es daher notwendig, dass auch die voraussichtliche Nutzungsdauer im Unternehmen gleich ist.
Der Bericht der Bundesregierung zufolge hätten Deutsche Unternehmen im vergangenen Jahr knapp 8 Milliarden Euro in Systemsoftware investiert. Für 2005 werde bei den Investitionen mit einer Steigerung auf etwa 8,4 Milliarden Euro gerechnet. Die Zahl der Arbeitsplätze in der gesamten Software-Branche sei von 147.000 im Jahr 1998 auf 224.000 im vergangenen Jahr gewachsen.
Das Bundesfinanzministerium hatte ursprünglich geplant, die Abschreibungsfristen für betrieblich genutzte Software auf zehn Jahre zu verlängern. Bisher gingen die Finanzämter von einer Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren aus. Die FDP sah in einer solchen Verlängerung der Frist ein "erhebliches Investitionshindernis", auch der Branchenverband BITKOM (Link 6) hatte die zur CeBIT veröffentlichten Pläne als umsatzschädigend bezeichnet.
"Dank unserer eindringlichen Lobby-Arbeit konnten wir verhindern, dass diese Pläne des Finanzministeriums umgesetzt werden", so BITKOM-Sprecher Maurice Shahd auf entsprechende Nachfrage. Der Bundeskanzler habe schon auf der CeBIT erklärt, dass dieses Vorhaben nicht umgesetzt werde. "Der BITKOM begrüßt ausdrücklich, dass die Pläne vom Tisch sind", so Shahd.
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