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Vorgehen bei Copyright-Verletzung und Daten-Diebstahl

Das Fachmagazin Internet Professionell befasst sich in seiner neuesten Ausgabe (Heft 05/2005) mit den Möglichkeiten, die ein Webmaster hat, wenn von der eigenen Seite Inhalte gestohlen werden. Ein derartiger Datendiebstahl im Internet ist weit verbreitet, trotzdem muss man so ein Verhalten nicht einfach hinnehmen.

Will man gegen einen Datendieb vorgehen, so muss man ihm den Diebstahl natürlich nachweisen können. Dazu sollte man bei der Programmierung die Webseiten so präparieren, dass sich die eigenen Daten bei unerlaubter Weiterverwendung mit normalen Suchmaschinen entdecken lassen. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass man in die Daten unauffällig kleine Fehler einbaut, nach denen man später suchen kann.

Wurde auf die beschriebene Weise dann ein Datendieb gefunden so sollte man das weitere juristische Vorgehen einem Rechtsanwalt überlassen. Hat man die Vermutung, dass ein Mitbewerber Daten gestohlen und für seine eigene Website verwendet hat, so sollte man zunächst einen Screenshot der fremden Seite machen. Dabei ist darauf zu achten, dass darauf auch Datum und Uhrzeit zu sehen sind. Diese Daten sollte man sich auch auf einem Ausdruck von einer dritten Person bestätigen lassen. Außerdem sollte man die fremde Seite über den Menüpunkt “Datei, Speichern unter“ lokal auf der eigenen Festplatte speichern.

Bei einer Rechtsverletzung muss eine Klage immer an dem Ort eingereicht werden, an dem die Verletzung stattgefunden hat. Eine derartige Ortsbestimmung ist im Internet nicht eindeutig möglich, daher kann man jeden Ort wählen – also auch den eigenen Wohnort.


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