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Immer neue Vorschriften behindern eCommerce

Seit Dezember des vergangenen Jahres gelten neue Regeln für den Verkauf von Waren über das Internet, das Fernsehen oder andere Kommunikationsmittel für den so genannten Fernabsatz. Laut dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM (Link 1)) sind diese neuen Regeln aber längst nicht allen Unternehmen bekannt. "Vor allem kleinere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung sind oft damit überfordert", sagte BITKOM (Link 2)-Experte für eCommerce, Kai Kuhlmann. "Wer nicht aufpasst, dem drohen Ordnungsgelder oder Unterlassungsverfügungen." Dadurch wird der eCommerce in Deutschland gerade für kleinere Händler erschwert.

Kuhlmann fügt an: "Die erweiterten Informationspflichten, das -Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen-, sind das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2002/65/EG. Mit dieser Richtlinie hat die EU Gesetzesänderungen für Anbieter von Finanzdienstleistungen gefordert, nicht aber - wie von Deutschland umgesetzt - für alle Unternehmen, die über Kommunikationsmittel Waren oder Dienstleistungen vertreiben. Wieder einmal hat der deutsche Gesetzgeber eine Brüsseler Vorgabe aus vermeintlichem Verbraucherschutz zum Nachteil der Unternehmen übererfüllt".

Im Jahr 2004 wurden in Deutschland rund 203 Mrd. Euro per eCommerce umgesetzt, das ist eine Steigerung von 76 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2008 könnten diese Umsätze auf 670 Mrd. Euro ansteigen. "Die Vorschriften bedrohen den Internet-Handel in Deutschland. Dieses florierende Geschäftsfeld sollte gefördert und nicht behindert werden", so Kuhlmann weiter.

Im Artikel enthaltene URLs:
1BITKOMhttp://www.bitkom.org/
2BITKOMhttp://www.at-mix.de/news/637.html
 
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