Das Berliner Unternehmen Localnet bietet auf dem neu entwickelten Projektwunsch-index.de ein produkt- und geschäftsunabhängiges Portal, um online Wunschlisten zu verschiedenen Anlässen anzulegen und mit Freunden und Familie zu teilen. Die Nutzung ist kostenlos.
Bei der Entwicklung hatten die Betreiber insbesondere die einfache und schnelle Nutzbarkeit im Fokus. Laut Angabe auf der Seite lässt sich eine Wunschliste bereits in drei Minuten erstellen und an Freunde senden oder auf Facebook veröffentlichen. Hilfestellung leistet dabei ein Online-Video, das die Schritte für die Einrichtung einer Wunschliste erläutert.
Die Wunschlisten können direkt mit Produkten aus Katalogen von Partnershops bestückt werden. Dabei werden automatisch Bilder, Texte und Preis aus dem Katalog übernommen. Bereits zum Start wurden die Kataloge von namhaften Shops wie OTTO, Amazon, MyToys oder CONRAD integriert. Alternativ kann der Wunsch komplett frei beschrieben werden.
Besonderes Augenmerk haben die Entwickler auf den Datenschutz gelegt. Die Abfrage an personenbezogenen Daten ist auf ein Minimum beschränkt und mit den Privatsphäre-Einstellungen lässt sich festlegen, wie öffentlich die Wunschliste sein soll.
Jede Wunschliste ist über eine "sprechende" URL erreichbar oder auf Anfrage auch als eigene Sub-Domain unter wuenscht-sich-was.de oder wuenschen-sich-was.de. Damit lässt sich die URL der Wunschliste einfach am Telefon weitergeben.
Besucher der Wunschliste kaufen die Produkte entweder direkt online oder offline im Laden. Damit Wünsche nicht doppelt gekauft werden, markiert der Besucher diese vorher als reserviert. Andere Nutzer sehen damit sofort, dass der entsprechende Wunsch nicht mehr zur Verfügung steht.
Im Vergleich zu anderen online Wunschlisten bietet wunsch-index.de eine Funktion zum gemeinsamen Schenken. Teure Wünsche können damit von mehreren Personen geschenkt werden. Der erste Besucher, der diese Funktion bei einem Wunsch nutzt, übernimmt dabei eine leitende Funktion und organisiert den Kauf. Weitere Gäste können sich dem anschließen und einen Betrag festlegen, mit dem sie sich beteiligen möchten. wunsch-index.de informiert dabei alle Beteiligten über jede Änderung per E-Mail.
Pressekontakt:
Anna Bauer
Telefon: +493020896717
E-Mail: [EMAIL]presse@wunsch-index.de[/EMAIL]
Webseite: http://www.wunsch-index.de
BSI-Grundschutz-Maßnahmen über die Akzeptanzkriterien der Risikoanalyse ausschließen
Wer sein Informationsmanagementsystem (ISMS) auf der ISO 27001 aufbaut aber die Maßnahmen des BSI-Grundschutzes nicht missen, bzw. in speziellen Fällen gerade die BSI-Grundschutz-Maßnahmen realisieren möchte, findet hier die Vorgehensweise, die beschreibt, wie die Ergebnisse der ISO 27001-Risiko-Analyse auf den BSI-Grundschutz und dessen Maßnahmen übertragen werden können. Im Regelfall reduzieren sich die Anzahl der umzusetzenden BSI-Grundschutz-Maßnahmen.
Trotz allem ist es grundsätzlich immer möglich ISO 27001 und Grundschutz-Dinge nebeneinander und unabhängig voneinander zu erstellen und zu bearbeiten.
Hier und in einem speziellen "Paper", welches Sie auch herunterladen können, wird aufgezeigt, wie die Fülle der BSI-Grundschutz-Maßnahmen entsprechend den Festlegungen aus der ISO-27001-Risiko-Analyse reduziert werden können.
Es ist wichtig, dass die Festlegungen in der Risiko-Analyse gemeinsam im Informationssicherheitsteam erarbeitet werden, sodass beim Ausschließen von Maßnahmen Einigkeit herrscht.
Die Voraussetzung, dass die beschriebene Vorgehensweise angewandt werden kann, ist der Einsatz der opus i Module "BSI-Grundschutz" und "ISO 27001 nativ".
Mit "ISO-27001-Risiko-Analyse" ist hier und in dem herunterladbaren "Paper" die Risiko-Analyse gemeint, die im opus i Modul "ISO 27001 Nativ" durchgeführt wird.
Sie führt über das Festlegen der Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen zur Risikomatrix und über diese zur Einstufung der Akzeptanzkriterien mit anschließendem Einstufen der Risiken und Maßnahmen.
Die Risiko-Analyse wird zu einem beliebigen ISO 27001 Prozess aufgesetzt und in fünf Schritte durchgeführt. Im ersten Schritt werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten nach Ihrer Einschätzung festgelegt, im zweiten Schritt definieren Sie Ihre Schadenshöhen, im dritten Schritt wird die Risiko-Matrix aufgebaut - dies geschieht direkt am Bildschirm unter Zuhilfenahme der Maus. Im vierten Schritt werden die Risiken bewertet und im fünften Schritt auf die BSI-Grundschutz-Maßnahmen übertragen. Es ergeben sich die Risiko-Akzeptanzkriterien.
Diese Festlegungen können jetzt beim Modellieren eines Prozesses, der nach BSI-Grundschutz-Kriterien aufgebaut ist, auf die Grundschutz-Maßnahmen angewendet werden. Maßnahmen können inaktiv gesetzt oder überhaupt nicht in die Maßnahmenübersicht aufgenommen werden.
Das "Paper" laden Sie hier herunter
http://www.kronsoft.de/download/free/opusi-paper-b2.001.de.zip
Das Kennwort ist: SuperSache.
Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Gerhard Kron
Mit BDAdmin bietet das Softwarehaus kronsoft eines der leistungsfähigsten Programme für Datenschutz-Bearbeitung nun auf der Website www.bdadmin.de als Freeware in den Leistungsstufen GO, Standard und Professional an.
BDAdmin eignet sich insbesondere für Unternehmen und Dienstleister, die einem Datenschutzgesetz und dessen Vorschriften Rechnung tragen müssen oder entsprechende Datenschutzdienstleistungen anbieten.
Die Datenschutz-Software BDAdmin bietet die Möglichkeiten ein Verfahrensverzeichnis bis hin zum Datenschutzmanagement-System aufzubauen und zu pflegen. Dabei unterstützt BDAdmin bei der Vielzahl von Pflichten wie z.B. dem Führen des Verfahrensverzeichnis (intern/öffentlich), dem Bearbeiten von externen Auskunftsanfragen oder dem Verwalten der Datenschutzarbeiten. BDAdmin unterstützt alle Datenschutzgesetze (BDSG und Landesdatenschutzgesetze sowie die Euro-Richtlinie). Darüber hinaus können eigenen Vorgaben eingebracht (customized) werden. Anfänglich sind in BDAdmin-Standard und -Professional ein Benutzer und fünf Mandanten freigeschaltet.
BDAdmin GO kann eingesetzt werden, wenn ein Verfahrensverzeichnis erstellt, aber sonst nichts weiteres getan werden soll.
BDAdmin Standard kann eingesetzt werden, wenn über das reine Verfahrensverzeichnis hinaus Hardware, Software, Schulungen, Verträge usw. in die Datenschutzbearbeitung aufgenommen werden sollen.
BDAdmin Professional sollte eingesetzt werden, wenn eine größere Organisation zu betreuen ist oder die Software für Datenschutz-Dienstleistungen durch externe Datenschutzbeauftragte eingesetzt wird.
Düsseldorf, 05. August 2010 - Das Düsseldorfer Marktforschungsinstitut INNOFACT hat im Juli 1.005 Verbraucher internetrepräsentativ zur Wahrnehmung und Nutzung von Werbung und Kommunikationsmaßnahmen befragt. Die Studie zeigt, dass Nutzer von Sozialen Netzwerken sowie junge Verbraucher bis 29 Jahren besonders werbeempfänglich sind.
Innovative, interessante Werbeideen werden von dieser Zielgruppe besonders beachtet und auch privat als Empfehlung weitergegeben. Verbraucher, die hingegen keine Sozialen Netzwerke nutzen, „zappen“ deutlich häufiger in den TV-Werbepausen als Social Media Nutzer und sind allgemein deutlich werberesistenter.
Die befragten Frauen kaufen überdurchschnittlich häufig Produkte, die sie zuvor im Werbefernsehen entdeckt haben, während bei den befragten Männer virales Marketing Wirkung zeigt: Werbespots, die gefallen, werden im Internet gesucht (z.B. über youtube) und an Freunde und Bekannte weitergeleitet.
Von allen Werbeformaten finden TV-Spots insgesamt am meisten Beachtung (75%), gefolgt von Werbeaktionen direkt im Geschäft (70%) und Prospekten/ Handzettel (65%). Auch hier zeigt sich, dass Nutzer von Sozialen Netzwerken sämtliche Kommunikationsmaßnahmen deutlich häufiger wahrnehmen als Verbraucher, die keine Sozialen Netzwerke nutzen. Frauen beachten allgemein Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen stärker als Männer, außer Sponsoringmaßnahmen und Internetwerbung.
Die Aufmerksamkeit der Verbraucher wird aber nur durch gut gemachte Werbung erreicht: Überzeugend wirkt hier insbesondere humorvolle (81%), verständliche (79%) Werbung mit guten Slogans (77%). Sämtliche Werbeaspekte sind für die Nutzer von Sozialen Netzwerken wichtiger als für die anderen Befragten, bis auf „prüfbare Werbung, die Tatsachen vermittelt“. Dieser Aspekt ist den Verbrauchern, die keine Sozialen Netzwerke nutzen, besonders wichtig.
Es zeigt sich, dass humorvolle, verständliche Werbung immer punkten kann: Bei einem Vergleich zu 2005 waren den Verbrauchern ebenfalls die Aspekte Humor (90%) und Verständlichkeit (81%) besonders wichtig bei Werbung. Der Stellenwert von Lifestyle, gutaussehenden Menschen, traditionellen Aspekten und Testimonials in der Werbung hat hingegen seit 2005 an Bedeutung gewonnen.
Weiterführende Informationen zur Befragung erhalten Sie bei der INNOFACT AG.
Über die INNOFACT AG:
Die INNOFACT AG ist ein Full-Service Marktforschungsinstitut mit Niederlassungen u.a. in Düsseldorf, Hamburg und Zürich. Das Institut verbindet die bewährten Methoden der klassischen Marktforschung mit hoher methodischer Expertise und den innovativen Möglichkeiten des Online-Research. Neben der Erfahrung mit persönlichen und telefonischen Interviews verfügt INNOFACT über langjährige Erfahrung mit Onlinepanels. INNOFACT arbeitet für Auftraggeber aus allen relevanten Branchen, z.B. für Markenartikler, den Einzelhandel, Telekommunikationsunternehmen, Banken, Consultants oder Medien.
[Hintergrundbericht] Der IT-Experte Gerhard Kron hat Bürger in seiner Umgebung zu Google StreetView befragt und auf das Widerspruchsrecht hingewiesen. In den Gesprächen stellte er fest, dass es ein erschreckend geringes Problembewusstsein für den Umgang mit dem Datenschutz dabei gibt.
Nach seinen Recherchen geht er davon aus, dass nur ein paar Prozent der Bürger abschätzen können, welche Gefahren für ihre Privatsphäre aus Google Street View für ihre persönlichen Daten erwachsen. "Bei einer durchgeführten Widerspruchs-Sammelaktion habe ich folgende Aussagen der Bürger auf meine Erläuterungen zu Google Street View und dem Widerspruchsrecht hin bekommen" schildert Gerhard Kron seine Erfahrungen:
"Jetzt lass mal gut sein. was soll da schon passieren" (ein Polizist)"
"das interessiert mich nicht"
"wenn du das machst, mache ich das auch"
"ja komm, ich unterschreibe dir das"
"ich habe keinen Computer, was soll ich da denn machen?"
Gerade solche Aussagen belegten das geringe Problembewusstsein, wobei die Gefahren für den Bürger letztendlich noch gar nicht voll abgeschätzt werden können. Fragt man nach möglichen Gefahren, so werden oft Diebe und die organisierte Kriminalität genannt, die mit Google Street View Ihre Ideen bereits von heimischen Computer aus vorbereiten könnten. Darüber hinaus gäbe es aber noch weitere Interessengruppen, die die Daten der Bürger in unerwünschter Weise nutzen könnten.
Ob denn die Verbraucherschutz-Ministerin Aigner und andere Politiker nicht schon genug machen wurde Kron gefragt. Seine Antwort war sehr direkt: die Politiker verhielten sich sehr vorsichtig - immerhin geht es mittelfristig um einen Streitwert von geschätzten 500 Millionen bis eine Millarde Euro Marktvolumen an Werbeeinnahmen. Mit "heisser Nadel" gestrickte Gesetze könnten leicht entsprechend hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Kron wurde dann gefragt, ob er eine Lösung für das Problem Google Street View sehe. Seine Antwort war ernüchternd: "wir haben heute im Mai 2010 gerade einmal eine 5 stellige Widerspruchsanzahl in Deutschland (jeder 150. Hausbesitzer) - Street View ist seit gut Mitte 2009 in den Schlagzeilen und bei gut 15 Millionen Wohngebäuden zeugt dies von einer gewaltigen Desinformation der Bürger - der Staat muss besser, nachhaltiger und intensiver aufklären". Zweitens müsse bei dieser nicht vertragsbasierenden personenbezogenen Datenverarbeitung zum Zwecke der Werbung der Schwenk vom "Widerspruchsrecht" zum "Einwilligungsrecht" vollzogen werden und drittens braucht gerade der ältere Hausbesitzer und der Nicht-Computer-Besitzer Hilfe vor Ort durch die Volksvertreter.
"Wissen Sie", meint Kron, "die Politiker sehen wir wir immer nur drei Tage vor der Wahl, wenn Sie sich mit Ihren Stehtischen und Fähnchen auf den örtlichen Marktplätzen aufbauen und die Unterstützung der Bürger für Ihre Partei einfordern - jetzt könnten diese Werber dem Bürger einmal eine richtige Hilfe bieten und Ihre Tische zu Info-Zwecken und Hilfestellung beim Widerspruch aufbauen."
Abschließend formuliert Kron noch eine Idee, wie man das Problem Google Street View wahrscheinlich aus der Welt schaffen könne: "Wieso hat noch niemand die Frage aufgeworfen wieso der Hausbesitzer - der die Grundlage zum Google-Umsatz liefert - nicht an den Google-Street-View-Werbe-Einnahmen beteiligt wird?" Der Verwaltungsaufwand für eine solche Beteiligung könne vielleicht dazu führen, dass das Projekt - zumindest in Deutschland - doch nicht umgesetzt werde.