Ahnungslose User erleben derzeit ihr blaues Wunder, wenn sie versuchen, eine legal erworbene Musik-CD beim Auktionshaus eBay weiterzuverkaufen. Immer öfter erhalten sie kurz nach dem Verkauf eine Abmahnung, dass die von ihnen angebotete CD gegen Markenrechte verstoße.
Ein Hamburger Anwalt hat zum Beispiel im Namen der Tenöre Jose Carreras und Placido Domingo inzwischen über 100 eBay-Verkäufer abgemahnt und zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung aufgefordert. Die Angeschriebenen sollten erklären, dass sie diese CDs, die angeblich nicht autorisierte Aufnahmen der Sänger enthalten, nicht mehr anbieten oder vertreiben. Außerdem forderte der Anwalt Kosten von circa 400 Euro pro verkaufter CD. Von der Aktion betroffen sind etwa 20 verschiedene CDs von unterschiedlichen Labeln.
Der Anwalt hatte zunächst versucht, die CDs zu ersteigern, um danach die Abmahnungen zu verschicken. Seit kurzem scheint er das VeRI-Programm des Auktionshauses entdeckt zu haben: Mit seiner Hilfe kann man die Auktionen löschen lassen und bekommt die Anschriften der eBay-Verkäufer der angeblich unlizensierten CDs viel schneller und problemloser als bei einem regulären Kauf.
Das Online-Magazin wortfilter berichtet, dass der Anwalt für seine Recherchen einen Testaccount genutzt habe. Die Abgemahnten hatten zwar in den Bewertungen geschrieben, dass es sich um einen Anwalt handelt, der kostenpflichtig abmahnt. Diese Ergänzungskommentare der Verkäufer wurden jedoch von eBay aus aus dem Bewertungsprofil des Accounts entfernt und er hat jetzt wieder ein 100% gutes Profil.
Der BGH hat jetzt die Streitfrage geklärt, ob die Liefer- und Versandkosten beim Abschluß einer Online-Bestellung zusammen mit den Warenwerten nochmals in einer Bestellübersicht aufgeführt werden müssen. Die Richter zeigten sich pragmatisch und händlerfeundlich und entschieden in ihrem Urteil (Aktenzeichen VIII ZR 382/04), dass es ausreichend sei, wenn die Liefer- und Versandkosten in einer gesonderten Seite ausgewiesen sind. In demselben Urteil fordert der BGH von Unternehmen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen deutlichen Hinweis, dass Verbraucher im Fall des Rücktritts von der Bestellung den Kaufpreis zurück erhalten.
Demnach sind Online-Händler nicht verpflichtet, die Versandkosten in einer abschließenden Bestellübersicht aufzulisten. Da die Verbraucher im Online-Handel ohnehin mit Versandkosten rechnen würden, sei es ausreichend, einen entsprechenden Hinweis auf einer gesonderten Internetseite zu platzieren. Dies kann z.B. innerhalb der AGB erfolgen oder auch auf der "Mich-Seite" eines Verkäufers bei einer eBay-Auktion. Dennoch macht es im Interesse der Kunden Sinn, vor ihrer Bestellung auf die entsprechende Seite hingewiesen.
Der BGH hatte in demselben Verfahren auch über die Zulässigkeit einer AGB-Klausel zum Rückgaberecht des Kunden mit folgendem Wortlaut zu entscheiden: "Wenn Sie uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen, wird der Wert der Rücksendung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben oder Sie erhalten beim Nachnahmekauf einen Verrechnungsscheck." Der BGH hat diese Klausel für unwirksam erklärt. Sie erweckt den Eindruck, der Käufer habe nur ein Anrecht auf eine Gutschrift des Kaufpreises, statt - wie gesetzlich vorgesehen - auf sofortige Rückzahlung des Kaufpreises.
Wahrscheinlich als Antwort auf Google Base, mit dem sich auch ein Kleinanzeigenmarkt betreiben läßt, baut der Software-Konzern Microsoft nun einen eigenen Kleinanzeigendienst unter der Bezeichnung "Fremont" auf. Der Diest wird in den neuen "Windows Live"-Service integriert werden.
Ein entsprechender Bericht erschien in der US-Tageszeitung 'Seattle Post-Intelligencer' (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf Garry Wiseman, ein Product Unit Manager, der das Projekt leitet.W as wie eine Nachahmung von Craigslist oder dem neuen Google Base aussieht, soll seinen Ursprung aber in einem konzerninternen Tool haben, mit dem die Beschäftigten Microsofts seit geraumer Zeit untereinander Tauschhandel betreiben.
Der Codename "Fremont" stammt auch aus der Nachbarschaft von Seattle, Washington, und ist von einem sonntäglichen Trödelmarkt entliehen. "Wir bemerkten, dass dieser Kleinanzeigenmarkt immer beliebter wurde", so Wiseman weiter. In den letzten beiden Wochen hätte ca. 10.000 Microsoft-Angestellte das Tool genutzt.
Der Dienst wird kostenlos sein, und soll sich über bezahlte Anzeigen im Umfeld der Handelsplattform finanzieren. Verknüpfungen zwischen dem Weblog-Angebot "MSN Spaces" und "MSN Messenger" sind geplant. Eine öffentliche Beta hofft das sechsköpfige Team in Kürze herauszubringen.
Wir hatten gestern berichtet, dass die Website der eBay Bietergemeinschaft XXLSell.com nicht mehr zu erreichen war. Ob dies eine Folge der Bemühungen des Auktionshauses war, die Seite abschalten zu lassen, erscheint unwahrscheinlich. Denn heute war die Seite auf einen neuen Server beim Provider OPTYNEX in Panama umgezogen und wieder erreichbar. Es scheint tatsächlich so, dass die Webmaster des Angebotes recht haben, wenn Sie auf der Startseite schreiben:
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Dank der Berichterstattung in der Computerbild und den vielen, vielen Beiträgen in den ebay-Foren, mussten wir uns umgehend leistungsfähigere Server suchen. Tja, und das haben wir geschafft. Grade wegen den hohen Sicherheitsstandards, wird der Umzug allerdings seine Zeit brauchen. Nach jetzigen Einschätzungen, werden aber die Arbeiten bis zum 30.11.2005 abgeschlossen sein. Laufende Auktionen sind aber von der Störung nicht betroffen.
Euer Team von XXLsell
Offensichtlich scheint auch hier die alte Marketing-Regel zu gelten: 'Auch schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten.' In den vergangenen Tagen hatten nämlich mehrere Online-Magazine - allen voran die Computerbild - davor gewarnt, sich bei XXLSell.com anzumelden. Auf jeden Fall sollte man es sich sehr gut überlegen, ob man seine persönlichen Zugangsdaten einer Firma anvertraut, die man überhaupt nicht kennt und die für einen im Zweifelsfall unerrecihbar ist.
Inzwischen gibt es auch ein offizelles Statement von eBay zum Angebot von XXL Sell:
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Liebe eBay-Mitglieder,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihr Mitgliedsname und Passwort der Geheimhaltungspflicht unterliegt. Gemäß der eBay-AGB sollten Sie diese nicht weitergeben.
Die einzige Ausnahme liegt vor, wenn Sie Ihre Mitgliedsdaten an einen offiziellen Kooperationspartner von eBay weitergeben, der Ihr Passwort benötigt, um Ihnen auf Ihren Wunsch hin eine Zusatzdienstleistung zur Verfügung zu stellen. Die Firma XXLsell ist kein offizieller Kooperationspartner von eBay, daher sollten Sie in keinem Fall Ihre Mitgliedsdaten an XXLsell weitergeben.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Bieten auf eigene Artikel bei eBay nicht zulässig ist. Weitere Informationen finden Sie in unserem Grundsatz zum Bieten auf eigene Artikel.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Freundliche Grüße
Ihr eBay-Team
Es bleibt also spannend, wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt.
Für die Webseite der Ebay-Bietgemeinschaft XXL Sell wurde erst seit wenigen Tagen Werbung gemacht, dennoch wurde sie auf Betreiben von ebay heute wieder abgeschaltet. Was war passiert, dass ebay so massiv und so schnell reagierte? XXL Sell betrieb nämlich einen Dienst für Ebay-Verkäufer, mit dessen Hilfe sich gezielt die Preise der eigenen Versteigerungen in die Höhe treiben ließen. Dafür kassierte XXL Sell eine Erfolgsprovision. Spezialisten für Online-Recht hatten jedoch davor gewarnt, bei dem System mitzumachen.
Betreiber der Plattform xxlsell.com war die in der Dominikanischen Republik angesiedelte Firma Amtecc C. por A. Diese bot Verkäufern an, bei deren Auktionen automatisiert so weit mitzubieten, dass spätestens eine Stunde vor Ablauf der Auktion ein vorher festgelegtes Mindestgebot abgegeben war. Wer bei dem System mitmachen wollte mußte bei der Anmeldung auch seinen eigenen eBay Nutzernamen samt zugehörigem Passwort angeben. XXL Sell versprach, mit diesen Daten dann die Gebote bei Auktionen anderer bei der Bietgemeinschaft registrierter Verkäufer hochzutreiben.
Da für die Abrechnung der von XXL SELL geforderten Provision (2 bs 4 Prozent vom 'Wunschpreis') die Nutzer auch ihre Kreditkarten- oder Bankdaten preisgeben sollen würden sehr sensible Daten in die Hände der Firma geraten. Die Zeitschrift Computerbild warnte jetzt davor, sich an dem System zu beteiligen, da die Daten auch für betrügerische Auktionen mißbraicht weren könnten. Wenig Vertrauen erwckend ist auch die Tatsache, dass in den Inhaberdaten von xxlsell.com nur ein Postfach als Kontaktadresse genannt ist und die Telefonnummer ausgerechnet 12345678 lauten soll.
Der Rechtsanwalt und Ebay-Experte Johannes Richard warnt mögliche Interessenten: "Wer als Verkäufer ein derartiges System nutzt, macht sich des Betruges strafbar." Das Auktioonshaus Ebay selbst verweist auf seine Geschäftsbedingungen, die eine Manipulation von eigenen Auktionen verbieten. eBay wollte sich nach Angaben seiner Presseabteilung darum bemühen, das Angebot der dominikanischen Firma abschalten zu lassen. Dies ist offenbar heute morgen gelungen, da das Angebot bei dem deutschen Dienstleister artfiles gehostet war. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das Angebot nicht schon in wenigen Tagen wieder auf einem anderen Server erscheint, der für die deutsche Gerichtsbarkeit nicht so leicht erreichbar ist.