Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) hat entschieden, dass es unzulässig ist und gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn ein Shop-Betreiber zusätzliche Werbung in Mails 'einschmuggelt', die Kunden mit Produktempfehlungen an Dritte von seiner Website aus senden können. Die Richter urteilten (Az. 3 U 1084/05), dass mangels einer ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers eine rechtswidrige "unzumutbare Belästigung" und somit Spam vorliege.
Ein Verbraucherschutzbund hatte das Versandhaus Quelle verklagt, dass bei den Empfehlungs-Mails für ein ganz bestimmtes Produkt auch noch Werbung wie "Großer Sonderverkauf" platziert hatte. Der ein Produkt empfehlende Absender der Mail wußte jedoch nichts von den Werbezusätzen. Nach Ansicht des Gerichtes stellte die Praxis bei Quelle einen Verstoß gegen Paragraf 7 Absatz 2 Nr. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) dar. Dieser fordert, dass der Account-Inhabers eine Einwilligung zum Empfang von E-Mail-Werbung gegeben haben muss. Fehlt diese Einwilligung, so stellen die Mails Spam und eine unzumutbare Belästigung auf Seiten des Empfängers dar.
Das fränkische OLG untersagte das Hinzufügen zusätzlicher Reklame auch deshalb, weil auch die Interessen des Absenders verletzt seien. Schließlich habe dieser keine Ahnung von der an seine Nachricht angefügten Werbung, sodass keine Rede davon sein könne, dass der Absender überhaupt eine derartig ausgestaltete E-Mail hätte verschicken wollen.
Das Gericht liess den Einwand von Quelle nicht gelten, dass es sich bei den vorliegenden Produktempfehlungs-E-Mails gar nicht um unzulässige Direktwerbung im Sinne des Gesetzes handele. Entscheidend sei nur, dass sich die Werbung an den Mail-Empfänger richte. Dabei sei es egal, wie sie in dessen elektronischen Briefkastens käme. Die Zwischenschaltung eines ahnungslosen Dritten wie dem Absender einer Produktempfehlungs-E-Mail sei unerheblich, wenn die Werbung vom Shop-Betreiber ausgehe und für den Mail-Empfänger bestimmt sei.
Anderserseits sei die Option im Quelle-Shop, mit der Kunden eine Produktempfehlungs-E-Mail verschicken könnten, durchaus zulässig. Dies sei zwar auch Werbung im weitesten Sinne, aber da die E-Mail von einem Dritten verschickt werde, der aber selbst keine Waren verkaufen will, sei in diesen Fällen das UWG nicht anwendbar.
Da Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das das OLG Nürnberg der Frage eine grundsätzliche Bedeutung zumisst und deshalb die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen hat.
Rabatt-Marken sind out - Coupons sind in. In wirtschftlich schwierigen Zeiten mit sinkenden Margen müssen sich Händler oder Dienstleister stets etwas einfallen lassen, um neue Kunden zu gewinnen und alte an sich zu binden. Bis zur Änderung des Rabattgesetzes durfte man nur 3 Prozent Skonto gewähren, Zugaben waren oft abmahngefährdet. Seit der Novellierung jedoch sind Coupons für Ermäßigungen oder Zugaben beliebte Marketing-Instrumente geworden.
Der Fuldaer Marketing-Dienstleister Kupona GmbH hat nun eine neuartige, internetbasierte Coupon-Plattform eröffnet. Angeschlossene Partner benötigen weder einen eigenen Online-Shop noch eine Homepage. Daher kann die Plattform auch von jedem 'normalen' Einzelhändler, Filialbetrieb oder Dienstleister genutzt werden. Kostenlose Testwochen bis 31. Januar 2006 erleichtern den Einstieg in dieses neue Verkaufsförderungsinstrument.
Eine Registrierung als Anbieter bei Kupona ist schnell erledigt und danach kann jeder Händler oder Dienstleister mit wenigen Schritten seine eigene, frei definierbare Coupon-Aktion gestalten und ins Internet einstellen. Für die Gestaltung der Coupons können registrierte Anbieter auch die praktische Hilfestellung der Portalbetreiber in Anspruch nehmen. Einmal online, ist die Aktion für den Anbieter selbstverständlich jederzeit frei administrierbar.
Bis zum Ende der Testwochen am 31.01.2006 kann jeder gewerbliche Anbieter die Plattform kostenlos für seine Aktion nutzen. Danach zahlt er monatlich nur zehn Euro pro Geschäft bzw. Filiale. Für jeden ausgedruckten Coupon fallen weitere sechzig Cent an. Die Zahl der Coupons ist natürlich vom Anbieter analog zu dessen Budget frei wählbar. Kupona sorgt dafür, dass die Coupon-Aktion im Internet bekannt wird. Denn die Coupons werden in reichweitenstarken Webseiten (Suchmaschinen, ISP-Portale, Städteportale, Brancheneintragsdienste etc.) eingefügt. Dadurch sind Anbieter auch auf namhaften Internetseiten vertreten und das alles ohne Zusatzkosten.
"Man muss wirklich kein Marketingprofi sein, um als Anbieter eine clevere Coupon-Aktion im Internet zu fahren" so Hendrik Seifert, Gründer und Geschäftsführer der Kupona GmbH. "Jeder Gewerbetreibende kann seine Aktion nach erfolgter Registrierung und Freischaltung binnen weniger Minuten starten und bekommt dadurch für kleines Geld mehr Publikumsfrequenz in sein Ladenlokal. Hinzu kommt, dass das Instrument in dieser Form neu ist und entsprechend beim Internetsurfer für Aufmerksamkeit sorgen wird."
Clevere Internetsurfer informieren sich künftig bei kupona.de über das breite Angebot von Internet-Coupons aller Branchen und Dienstleistungen. Gibt man seine Postleitzahl ein, so erscheinen die für die jeweilige Region angebotenen Coupons. Auch nach Rubriken kann gezielt nach Couponangeboten gesucht werden.
"Klicken, drucken, sparen" ist das Motto der jungen Mannschaft aus Fulda, die bereits mit den Unternehmerpreis "Innovativer Mittelstand 2005 der Volksbanken und Raiffeisenbanken" ausgezeichnet wurde.
Das elektronische Katalogaustauschformat BMEcat 2005 steht in einer neuen Version zur Verfügung. Das neue Release des Standards für den elektronischen Austausch von Produktkatalogen wurde nach Abschluss des öffentlichen Review freigegeben.
Zahlreiche Anwender, Kooperationspartner und Softwarehäuser haben während der mehrmonatigen Review-Phase Korrekturvorschläge und Verbesserungen in die Draft-Version eingebracht.
Die wesentlichen Neuerungen von BMEcat 2005 sind:
Unterstützung externer Kataloge (u. a. OCI, PunchOut, RoundTrip)
Erweiterung des Produktmodells um komplexe, auch konfigurierbare Produkte
Erweiterung des Preismodells (u. a. dynamische Preiskomponenten)
Erweiterung der Produktbeschreibung um logistische Informationen
Mehrsprachige Kataloge in einem Katalogdokument
Multi-Supplier-Fähigkeit
Trotz dieser wesentlichen Funktionserweiterungen ist das neue Release mit dem BMEcat 1.2 kompatibel geblieben.
Nach einer Registrierung steht die neue Version des BMEcat 2005 kostenfrei zum Download zu Verfügung.
Für sein Buch "Internet-Marketing und Electronic Commerce", das im Gabler-Verlag erschienen ist, erhielt jetzt [EMAIL=w.fritz@tu-braunschweig.de]Prof. Dr. Wolfgang Fritz[/EMAIL] den diesjährigen Förderpreis der Otto-Beisheim-Stiftung. Fritz, der Professor für Marketing an der Technischen Universität Braunschweig ist, bekam den mit 5500 Euro dotierten Preis in der Kategorie "Hervorragendes Wirtschaftswissenschaftliches Lehrbuch". Der alle zwei Jahre bundesweit stattfindende Wettbewerb ist offen für Lehrbücher aller wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen. Die Preisvergabe erfolgte am Freitag, 18. November 2005, an der Technischen Universität Dresden im Rahmen des 7. Dresdner wirtschaftswissenschaftlichen Kolloquiums zum Thema "Zukunft und Innenstadt".
Prof Fritz beschäftigt sich in seinem Buch damit, wie da bisherige Marketing-Verständnis durch das Internet verändert wurde. Er zeigt außerdem, wie sich das Internet als Instrument des Marketing und des marktorientierten Electronic Commerce erfolgreich einsetzen läßt. Dabei kommen alle Aspekte des Marketing-Managements - die internetbasierte Marketing-Forschung ebenso wie die Planung, Realisation und Kontrolle des Internet-Marketing - zur Sprache. Fallbeispiele unter anderem von eBay und Otto veranschaulichen die erfolgreiche Umsetzung in der Praxis.
Die Otto-Beisheim-Stiftung würdigt mit ihrem Preis hervorragende wirtschaftswissenschaftliche Arbeiten, die sich mit der Thematik des Wettbewerbs und der Unternehmensführung unter betriebs- oder volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten beschäftigt.
Der weltgrößte Netzwerk-Ausrüster Cisco stößt mit einer Milliardenübernahme nun auch in die Unterhaltungselektronik vorstoßen. Das US-Unternehmen kündigte am Freitag den Kauf der auf TV-Set-Top-Boxen spezialisierten Firma Scientific-Atlanta für knapp sieben Milliarden Dollar (5,99 Mrd. Euro) an.
Ohne Berücksichtigung der Barmittelbestände von Scientific-Atlanta beträgt der Kaufpreis 5,3 Mrd. Dollar, wie Cisco mitteilte. Die Führungsgremien beider US-Firmen hätten dem Geschäft zugestimmt, das im Frühjahr 2006 abgeschlossen sein soll. Cisco zahlt 43 Dollar pro Scientific-Atlanta-Aktie, was einem Aufschlag von 3,7 Prozent auf den Schlusskurs vom Donnerstag entspricht.
Über die auf Endkunden spezialisierte Tochter Linksys hatte sich der kalifornische Netzwerkausrüster im Juli den dänischen DVD-Player-Spezialisten Kiss Technology geangelt. Kiss stellt DVD-Player und -Rekorder her, die ans Internet angeschlossen werden und den User so mit Video-on-Demand-Angeboten [VoD] versorgen können.
Digitalempfänger für Kabel-TV
Die Übernahme ist Teil der Strategie von Cisco, mit neuen Geschäftsfeldern und Technologien das Umsatzwachstum anzukurbeln und den Aktienkurs zu stützen. So hat das früher vor allem auf Geschäftskunden ausgerichtete Unternehmen bereits durch andere Übernahmen wie die des Netzwerkspezialisten Linksys zunehmend auch Privatanwender anvisiert.
Scientific-Atlanta dominiert zusammen mit Motorola den Markt für Digitalempfänger für Kabelfernseher, so genannte Set-Top-Boxen. "Cisco ist dabei, den Bereich für die nächste Wachstumsphase auszumachen", sagte Sanford-Bernstein-Analyst Paul Sagawa. Damit trete das Unternehmen jüngsten Investoren-Befürchtungen entgegen.
Scientific-Aktien waren in den vergangenen Monaten wegen Übernahme-Spekulationen bereits um 26 Prozent gestiegen. Am Freitag legten sie kurz nach Börsenbeginn um fast 1,4 Prozent, während Cisco-Titel um gut 1,7 Prozent nachgaben.