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Online-Nachrichtenportale erreichen erneut Rekordwerte


Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) teilt mit, dass Online-Nachrichtenportale stetig steigende Zugriffszahlen erfahren. So sind die Zugriffszahlen, von Online-Portalen mit aktuellen Nachrichten, im ersten Halbjahr des Jahres 2008 erneut enorm gestiegen.

Konkret, so die Mitteilung des Bitkom, haben im ersten Halbjahr des Jahres 2008 die 20 meistgenutzten deutschen News-Portalen einen Zugriff von mehr als 2,4 Milliarden Seitenaufrufen registriert. Dies sei eine satte Steigerung von mehr als 27 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Seit 2004 hat sich die Zahl der Zugriffe sogar verdoppelt.

Laut Bitkom-Präsident 'Berg' sei das Wachstum, angesichts der eher ereignisarmen Zeit, als besonders bemerkenswert einzustufen und Berg prognostiziert, das Interesse an den News-Portalen wird sich im nächsten Jahr, während der heißen Phase des Bundeswahlkampfes, noch merklich steigern.

Dabei liegt Deutschland im Verhältnis zum europäischen Ausland eher nur im Mittelfeld. Spitzenreiter bei den Zugriffszahlen von Online-News-Portalen seien die Finnen. Hier würden gut 50 Prozent aller Internet-User, entsprechende Nachrichtenportale nutzen, während die Nutzerzahl in Deutschland lediglich bei rund 22 Prozent der Internet-User liegt.

Die meisten Zugriffe registrieren Nachrichten-Portale mit Themen aus dem Bereich Tages- und Wirtschaftspresse. In den untersuchten 20 'Top'-Präsenzen finden sich aber auch Spezialthemen wie Sport oder IT- und Computer-Nachrichten. Auch seien unter den Top-20 einige Online-Präsenzen von Regionalzeitungen zu finden.

Artikel von W. Janssen - Mo, 21.07.2008
Rubrik: Computer / Internet
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Drei Rentner wegen angeblicher Musik-Downloads verurteilt


Mit Urteil vom 01.Juli 2008 vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt wurde entschieden, dass Besitzer von offenen WLAN-Routern nicht grundsätzlich dafür haften, wenn sich fremde Menschen unerlaubt über den Zugang des Anschlussbesitzers ins Internet wählen und unerlaubt geschützte Musikdateien aus dem Internet ziehen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Anschlussinhaber nur dann zur Verantwortung gezogen kann, wenn man ihm die Verletzung einer vorausgegangenen Prüfungspflicht, bei rechtswidriger Nutzung seines Anschlusses, nachweisen könne. Da der besagte Anschlussinhaber aber nachweislich keine Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung seines Anschlusses durch Fremde hatte, kann man ihn auch nicht in eine so genannte 'Störerhaftung' nehmen.

Nun wird sich wohl auch das Oberlandesgericht in Nordrhein-Westfalen mit einem ähnlichen Fall beschäftigen müssen, denn auch dort hat das Landgericht gleich drei Rentner verurteilt, den Schaden aus illegalen Musik-Downloads bezahlen zu müssen. Der Rapper 'Bushido' hatte nämlich eine Klage gegen einen Rentner und ein Rentner-Ehepaar angestrebt und diesen vorgeworfen, seine Lieder illegal aus dem Internet gezogen zu haben.

Obwohl die alten Herrschaften nachweisen bzw. glaubhaft machen konnten, dass sie selber mit diesen Downloads nichts zu tun hatten, wurden sie dennoch zu Strafzahlungen vor dem Landgericht Düsseldorf (AZ.: 12 0 195/08) verurteilt. Die dortigen Richter meinten, es komme nicht darauf an, ob die Beklagten selber Musiktitel aus dem Internet geladen haben. Wenn der Inhaber eines ungeschützten WLAN-Routers die Möglichkeit offen lässt, dass Dritte sich hierüber ins Internet einwählen können, müsse der Anschlussinhaber für die Folgen, die dadurch verursacht werden, auch haften.

Artikel von W. Janssen - Do, 17.07.2008
Rubrik: Online-Recht
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18-jähriger Hacker soll als 'Strafe' Polizei helfen


'Owen Thor', ein 18-jähriger Jüngling, der sich das Programmieren selbst beigebracht hat, hatte sich vor einem Gericht in Hamilton (südlich von Auckland/Neuseeland) in sechs Fällen der 'Internetkriminalität' für schuldig bekannt. Thor war Kopf eines weltweiten Hackerrings, der mithilfe seiner eigenen Schadsoftware, auf rund 1,3 Millionen Rechner ein Botnetz aufgebaut hatte. Als 'Strafe' wurde dem jungen Mann jetzt aufgebrummt, einmalig eine Entschädigung in Höhe von rund 6.600 Euro zu zahlen >>und<< der Polizei zu helfen, Internet-Kriminelle aufzuspüren.

Owen Thor leidet am so genannten 'Asperger-Syndrom', einer abgemilderten Form des Autismus. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden entwickelte er einen einzigartigen (verschlüsselten) Virus, der von allen gängigen Anti-Viren-Programmen nicht aufgespürt werden konnte. Dieses Programm sei "... eines der ausgefeiltesten ..." Programme, dass den Ermittlungsbehörden jemals ausfindig machen konnten, so die Internationalen Ermittler aus den USA und Neuseeland.

Zum ersten Mal aufgefallen war die Schadsoftware bereits im Jahre 2006, als die Server der Universität von Pennsylvania (USA) nach einer Attacke abstürzten und rund 50.000 Computer ihre Dienste versagten. Die US-Bundespolizei konnte die Urheber in Neuseeland sowie in den Niederlanden lokalisieren und arbeitete fortan mit den dortigen Ermittlungsbehörden zusammen.

Der junge Mann wohnte seinerzeit noch bei seinen Eltern und diese waren davon ausgegangen, dass sich ihr Junge mit kleineren Internet-Programmierungen beschäftigte. Insgesamt hat Thor einen Schaden von schätzungsweise 13,5 Millionen Euro verursacht.

Artikel von W. Janssen - Di, 15.07.2008
Rubrik: Daten-Sicherheit
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Microsoft - 'Windows 3.11' wird eingestellt


Können Sie sich noch an die Anfangszeiten ihrer Computer-Nutzung erinnern? Vielleicht haben Sie sich seinerzeit noch mit dem Betriebssystem von Microsoft 'Windows 3.11' herumschlagen müssen. Damals musste man sich noch mit DOS-Befehlen herum schlagen, um beispielsweise zwischen den verschiedenen Dateien und Datei-Ordnern zu wechseln. Die grafische Oberfläche kam erst mit dem Betriebssystem 'Windows 95' und erst ab diesem Zeitpunkt begann Microsoft, sich über die ganze Welt erfolgreich zu verbreiten.

Windows 3.11 wurde von Microsoft im Jahre 1993 auf den Markt gebracht, doch nun ist Schluss mit der Betreuung der Software. Noch bis zum 01.November 2008 ist es Herstellern möglich, Windows 3.11 'for Workgroups' zu lizenzieren, so Microsoft in seinem Blog. Für Endkunden ist das Betriebssystem schon lange nicht mehr erhältlich, sondern nur noch für 'Embedded-Systeme'.

Windows 3.11 'for Workgroups' zeichnete sich gegenüber der normalen Windows-3.11-Version vor allem dadurch aus, dass es 32-Bit-fähig war. Dies bezog sich jedoch in erster Linie auf den Dateizugriff.

Artikel von W. Janssen - Fr, 11.07.2008
Rubrik: Computer / Internet
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Urteil OLG Frankfurt - Keine Haftung für offenes WLAN


Mehr und mehr gehen Internet-User dazu über, keine kabelgebundene Modems bzw. Router zum Einwahl ins Internet zu nutzen, sondern Wireless-LAN oder anders WLAN. Vom Grundsatz hat die Nutzung von WLAN-Geräten eigentlich nur etwas damit zu tun, den ewigen Kabelsalat rund um die Computer-Technik einzuschränken. Außerdem kann man sich mit WLAN innerhalb des Hauses oder Wohnung besser bewegen, es ist quasi egal, wo man den Rechner oder das Notebook aufstellt und sich ins Internet einwählt, Kabel sind nicht mehr unbedingt notwendig.

Einen angenehmen Nebeneffekt hat ein WLAN-Router auch für Fremdnutzer. Sofern der WLAN-Router eines Internet-Anschluss-Inhabers nicht passwortgeschützt ist, können sich nämlich auch Fremde Personen über diesen Anschluss ins Internet einwählen, sofern sie sich im Funkbereich des Routers aufhalten. Derartige Verbindungen werden heute häufig auch als so genannte 'Hotspots' genutzt bzw. zur Verfügung gestellt.

Nicht aber jeder Anschluss-Inhaber kennt sich mit der Konfiguration eines derartigen WLAN-Routers aus und seit langer Zeit schon beschäftigt die Justiz sich mit der Frage, haftet eigentlich ein Anschluss-Inhaber für Schäden, die ein Fremdnutzer über diesen Anschluss verursacht?

Zu mindestens das Oberlandesgericht in Frankfurt sagt "grundsätzlich: NEIN". In einem jetzt veröffentlichten Urteil (OLG Frankfurt am Main vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07) hob das OLG im Berufungsverfahren ein Urteil des Landgerichtes Frankfurt auf. Die Richter urteilten: Selbst wenn ein Teil der Rechtsprechung eine anlassunabhängige Überwachungspflicht des Anschlussinhabers (etwa für Familienangehörige) annehme, so gehe die uneingeschränkte Haftung des WLAN-Anschluss-Inhabers dann doch zu weit.

Im konkreten Fall ging es darum, dass ein WLAN-Anschluss-Inhaber eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung unterschreiben sollte, in der ihm vorgeworfen wurde, über eine Tauschbörse, geschützte Musikstücke verbreitet zu haben. Im folgenden Widerspruchs- und Klageverfahren konnte der Anschluss-Inhaber zwar nachweisen, dass er während der besagten Zeit in Urlaub, und sein Rechner für diese Zeit auch nicht angeschaltet war, trotzdem entschied das Landgericht Frankfurt zunächst für die Musikindustrie. Der Beklagte rief das Oberlandesgericht an und dieses Gericht hob jetzt das Urteil zugunsten des Anschluß-Inhabers auf.

In der Begründung des OLG heißt es weiter: Im Fall, dass sich ein Dritter über einen WLAN-Router ins Internet einwählt müsse ein Anschluss-Inhaber, wenn man dem Urteil des LG-Frankfurt folgen würde, letztlich damit für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen, die mit ihm in keinerlei Verbindung stünden. Die so genannte 'Störerhaftung' erfordere aber eine vorausgegangene Verletzung von Prüfungspflichten. Solche Prüfungspflichten bestünden für einen Anschlussinhaber aber erst dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter bekannt seien.

Artikel von W. Janssen - Mi, 09.07.2008
Rubrik: Online-Recht
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