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Handykameras bald als Barcode-Lesegeräte?


Nach einem Bericht der Financial Times denken offenbar frührende Mobilfunkanbieter darüber nach, wie sie ihre Telefone in tragbare Barcode-Lesegeräte verwandeln können. Wie es in dem Bericht heißt, wollen sich die führenden Unternehmen heute in London zu einer Konferenz treffen, um das Vorhaben zu besprechen und mögliche Standards zu diskutieren.

Eine Möglichkeit, nämlich mittels der vielfach eingebauten Digitalkameras wird bereits favorisiert. Mittels dieser Kameras könnten Barcodes auf Plakaten, Werbetafeln oder Produktverpackungen ins Visier genommen werden, um darüber anschließend tiefere Informationen zu erhalten. Gleichzeitig könnten sich Anbieter mittels eines derartigen Barcodes auf dem Handy besser präsentieren.

Laut Financial Times könnte sich durch diese Art der Informationsübermittlung ein ganz neuer Markt entwickeln. Bevor es aber tatsächlich soweit ist, müssten die Handy-Hersteller sicherstellen, dass man quasi mit jedem Handy entsprechende Codes auslesen kann und das die daraus initiierten Werbebotschaften auch tatsächlich das Handy des entsprechenden Nutzers finden. Für die notwendigen zweidimensionalen Barcodes auf Dosen, Flaschen und anderen Verpackungsarten soll der US-Chemiegigant DuPont sorgen.

Weiter heißt es in dem Bericht, die Technik, Strichcodes mittels Handy auszulesen, sei in Japan oder Südkorea bereits seit längerer Zeit üblich. Dort sei die Technik bei den Endverbrauchern sehr gut angenommen worden; andere Länder würden diesem Beispiel bereits folgen.

Initiatoren der heutigen Konferenz sind der Elektronik-Hersteller Hewlett-Packard und der Werbekonzern Publicis. An der Konferenz sollen Unternehmen wie beispielsweise Nokia, Ericsson, Vodafone oder auch die Deutsche Telekom zugesagt haben.

Artikel von W. Janssen - Di, 27.02.2007
Rubrik: Sonstiges
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150 km/h - YouTube-Video führte Polizei zum Stadtraser


Wie blöd müssen Menschen sein, die durch ihre Raserei in Wohngebieten andere Menschen gefährden, ihre Fahrgeschwindigkeiten mit der Videokamera noch aufnehmen und dann ins Internet stellen, um sich mit der verrückten Aktion noch zu brüsten?

Ein 37-jähriger Motorradfahrer aus Großbritannien war so blöd und fing sich prompt eine Strafanzeige der Polizei ein. Der Brite hatte stolz mit einer hinter der Windschutzscheibe angebrachten Kamera gefilmt, wie er seine Yamaha R1 mit 150 km/h durch die Stadt jagte. Das Video veröffentlichte er auf YouTube und bemerkte dazu: "Das ist an dem Tag, als ich meine neue Kamera-Halterung für den Tank von eBay bekommen habe – bessere/verrückte Videos folgen."

Aufmerksame Internet-User machten die Polizei auf dieses Video aufmerksam und die Ordnungshüter hatten daraufhin ein leichtes Spiel: Der Brite hatte zusätzlich noch gefilmt, wie er aus seinem Haus kam und zum Motorrad lief. Hierbei war dann unter anderem auch das Kennzeichen deutlich sichtbar.

Von der Polizei hieß es, dass der Motorradfahrer mit einer empfindlichen Strafe rechnen muss. Wie die allerdings aussieht, nannte die Polizei nicht. Das Video wurde inzwischen von der Seite entfernt.

Artikel von W. Janssen - Sa, 17.02.2007
Rubrik: Sonstiges
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Private Internet-Nutzung führt nicht zwangsläufig zur Kündigung


Wer auf seinem Arbeitsplatz das Internet zu privaten Zwecken nutzt, bietet seinem Arbeitgeber nicht zwangsläufig einen Kündigungsgrund. Dies wird aus einem Gerichtsurteil am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz deutlich.

In dem Streitfall gab das Gericht einer Arbeitnehmerin Recht, die ihren Rechner, nach eigenen Aussagen, etwa eine Stunde monatlich genutzt hatte, um beispielsweise E-Mails einzusehen. Die 37-jährige war während eines derartigen Vorganges fristlos von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden, worauf die Angestellte auf Wiedereinstellung geklagt hatte. Der Arbeitgeber hatte argumentiert, die Frau habe ihre Arbeitspflicht erheblich verletzt, indem sie im Büro private E-Mails geschrieben und im Internet gesurft habe.

Das Gericht urteilte: Bei einer Nutzungsdauer von einer Stunde im Monat würde das Medium Internet ..."allenfalls kurzfristig"... genutzt werden und sei vergleichbar mit Privatgesprächen mit den Arbeitskollegen oder eine gelegentliche Zigarettenpause. Somit sei der Fall als ..."nicht so schwerwiegend"... einzustufen, als das eine Kündigung gerechtfertigt gewesen wäre.

Weiter heißt es in dem Urteil: Ein Arbeitnehmer verletzt seine Pflicht beispielsweise dann, wenn er "erhebliche Mengen von Daten" aus dem Internet auf betriebliche Datensysteme herunter lädt, oder den Ruf des Arbeitgebers dadurch in Gefahr bringt, wenn er strafbare oder pornografische Darstellungen auf dem Arbeitsrechner herunterladen würde.

Artikel von W. Janssen - Do, 04.01.2007
Rubrik: Sonstiges
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Strahlen-Unfall beim Möbelhaus Möma in Braunschweig?


Kurz nach 9 Uhr heute morgen wurden Anwohner im Braunschweiger Stadtteil Wenden von heulenden Sirenen aufgeschreckt. Kunden und Mitarbeiter des dortigen Möbelhauses Möma berichteten, dass sie von der Polizei gar nicht auf das Firmengelände gelassen und wieder nach Hause geschickt wurden. Als Grund wurde Ihnen erklärt, es habe einen Unfall mit radioaktivem Material gegeben.

Durch die sofort von Polizei und Feuerwehr vorgenommene weiträumige Absperrung war auch das benachbarte IKEA-ähnliche Möbelhaus Mömax nicht zu erreichen. Sogar eine Ausfahrt der Autobahn A 391 und die Bundesstrasse 4 wurden komplett gesperrt.

Um welche Art von radioaktivem Material es sich handelte war kurzfristig nicht in Erfahrung zu bringen. Damit blieb zunächst auch die Frage unbeantwortet, wieviel radioaktives Material freigesetzt wurde und in welchem Masse Gefahr für die Bevölkerung bestand.
Artikel von R. Hallenbach - Fr, 22.12.2006
Rubrik: Sonstiges
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Offenburg - Schüler bezahlen mit Fingerabdruck


Schüler von Ganztagsschulen in Offenburg werden zukünftig ihr Mittagessen mit ihrem Fingerabdruck bezahlen. Genau genommen hat der Offenburger Gemeinderat beschlossen, ab dem Schuljahr 2007/08 in insgesamt acht Schulen ein biometrisches Bezahlsystem einzuführen. Die Einführung ist in insgesamt acht Schulen geplant. Damit wäre der Ortenaukreis bundesweit die erste Kommune, die ein Bezahlsystem per Fingerabdruck in Schulmensen verwirklicht.

Das System soll etwa 110.000 Euro kosten und ist dann für insgesamt 5000 Schüler ausgelegt. Die Technik stammt vom Lahrer Unternehmen it-werke, das bereits zahlreiche Verbrauchermärkte und auch Gaststätten mit dem Fingerabdruck-Bezahlsystem "Digiproof" ausgestattet hat. Die vorhandenen Kassen werden dabei einfach um optische Fingerabdruck-Scanner erweitert, an denen Kunden Einkäufe oder Rechnungen durch die Überprüfung des Fingerabdrucks bezahlen können. Bevor Kunden an diesem System teilnehmen können, müssen sie zunächst einen Referenzdatensatz ihrer Fingerlinien hinterlegen und natürlich einem Lastschriftverfahren zugestimmt haben, worüber dann die Geldbeträge eingezogen werden.

Wie so alles in Deutschland ist ein derartiges Systems nicht ohne Hindernisse zu realisieren. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmte wegen datenschutzrechtlicher Bedenken gegen eine Umsetzung des Vorhabens. Sie befürchtet, dass der gewerbliche Essensverkäufer Zugriff zu viele persönliche Daten (wie Konsumverhalten oder Finanzen der Konsumenten) erhalten könnte.

Die Stadtverwaltung erhofft sich durch die Einführung dieses Systems unter anderem Einsparungen bei den Personalkosten, da man davon ausgeht, weniger Bedienstete für Kassier- und Abrechnungsaufgaben binden zu müssen. Das auf Körperdaten basierende Bezahlsystem sei im Gegensatz zu Chipkarte oder Bargeld sicher und zugleich wirtschaftlich, heißt es von Offenburgs Schul- und Finanzbürgermeister Christoph Jopen.

Artikel von W. Janssen - Mi, 20.12.2006
Rubrik: Sonstiges
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