Aus Brüssel kommt heute die Nachricht, dass die EU-Wettbewerbskommissarin 'Neelie Kroes' am kommenden Mittwoch über ein Verfahren gegen die in Spanien ansässige Telefongesellschaft 'Telefonica' entscheiden wird. Es geht um die Frage, ob die Telefonica den Konkurrenten Gewinnspannen beim Weiterverkauf von schnellen Internetzugängen (DSL) verwehrt hat.
Nach Angaben der spanischen Tageszeitung El Pais droht eine Strafzahlung von bis zu 100 Millionen Euro. Weiter meldet El Pais, das Unternehmen wolle gegen diese Entscheidung unter Umständen auch gerichtlich vorgehen. "Wir hoffen, dass der Fall ohne Strafe eingestellt wird, weil wir immer guten Willens und nach den Bestimmungen der spanischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation (CMT) gehandelt haben", sagte ein Telefonica-Sprecher. Die Behörde hatte Telefonicas Preise genehmigt. Zudem habe das Unternehmen in den vergangenen Jahren Marktanteile verloren.
Geklagt hatten France Télécom und Wanadoo. Laut Brüsseler Wettbewerbskreisen hat der Fall für die Öffnung von so genannten Netzwerk-Industrien – dazu gehört auch die Energiebranche – eine erhebliche Bedeutung.
Das in Spanien ansässige Unternehmen "FON" wollte europaweit ein großes Hotspot-Netz aufbauen und hatte hierzu in einer groß angelegten Kampagne "freiwilligen Teilnehmern" einen kostenlosen WLAN-Router zur Verfügung gestellt. Um einen FON-Router "abzugreifen" genügte es, lediglich die Willenserklärung abzugeben, am FON-Hotspot-Projekt teilnehmen zu wollen.
Zwischenzeitlich stellte sich aber heraus, dass die FON-Community scheinbar von sehr vielen Anschlussteilnehmern kontaktiert worden ist, die lediglich einen kostenlosen Router "abgreifen" wollten und gar nicht daran denken, ihren Breitband-Anschluss für andere User freizuschalten. FON hatte in der Vergangenheit durch verschiedene Online-Veröffentlichungen immer wieder darauf hingewiesen, dass die FON-Community nur dann wachsen und sich bewähren könnte, wenn alle "Foneros" ihren Zugang auch öffnen und deshalb immer wieder daran erinnert, dies auch bitte schön zu tun.
Nun heißt es aus Spanien: Wer seinen kostenlos erhaltenen FON-Router nicht teilt, wird künftig mit Sanktionen belegt. In einem Rundschreiben wird darauf hingewiesen, dass die FON-Community nur leben könne, wenn die ..."zig-tausend Foneros auf der ganzen Welt ihre Bandbreite mit anderen Foneros teilen"... Da der WLAN-Router ...(des betreffenden Mitglieds)... jedoch in letzter Zeit offline war, müsse man aus Gründen der Fairness gegenüber den aktiven Mitgliedern aktiv werden.
Ab dem 01.April 2007, so verlangt FON, >>muss<< jeder "Fonero" die Bandbreite seines FON-Routers rund um die Uhr zur Verfügung stellen und mit anderen teilen. Wer dies über einen Zeitraum von 30 Tagen nicht getan habe oder in Zukunft eine entsprechende Zeitperiode offline bleibt, muss mit der Sperrung für sämtliche FONspots rechnen. Sowie das Mitglied jedoch erneut online gehe, werde der Gratis-Zugang an anderen Hotspots wieder vollständig aktiviert.
In einer Mitteilung vom 21.02.2007 wurde darüber informiert, dass die Stadt Friedrichshafen der Gewinner im Städtewettbewerb der Deutschen Telekom (T-City) geworden ist. Friedrichshafen erhält mit V-DSL im Festnetz und dem schnellen Mobilfunknetz HSDPA die modernste Infrastruktur in den Kommunikationsnetzen sowie weitere integrierte IT-Lösungen. Für die Errichtung dieser Infrastruktur hat der Telekommunikationskonzern bis zu 35 Millionen vorgesehen. Auf diesen hochmodernen Netzen sollen dann ausgewählte Projektideen aus Friedrichshafen realisiert werden. Dafür beabsichtigt die Telekom weitere Mittel in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro bereitzustellen.
Nun ist auch der Gewinner des Sonderpreises bekannt; es handelt sich dabei um die Stadt Arnsberg. Telekom-Chef René Obermann überreichte im Beisein von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Urkunde an den Arnsberger Bürgermeister Hans-Josef Vogel. Diese Auszeichnung ist mit Sach- und Beratungsleistungen der Deutschen Telekom im Wert von 100.000 Euro verbunden und geht an das Projekt "e-Kinderbetreuung".
"e-Kinderbetreuung" ist ein interaktives Online-Portal zur Vermittlung und Qualitätssicherung von Kinderbetreuungsplätzen in Kindertagesstätten und Kindergärten. In diesem besonders lebensnahen und nutzenorientierten Projekt werden alle verfügbaren Kinderbetreuungsangebote in Arnsberg katalogisiert und in ihren pädagogischen Ansätzen online vorgestellt. Eltern erhalten damit einen vollständigen und stets aktuellen Überblick über alle Kinderbetreuungsangebote, ein Qualitätsbewertungssystem sowie ein besseres und reichhaltigeres Betreuungsangebot für Kinder jeden Alters. Geplant sind darüber hinaus ein Notfall-Service für Eltern in besonderen Lebenslagen und die Ortung der Kinder durch spezielle Notrufhandys.
Am T-City Wettbewerb für alle deutschen Städte zwischen 25.000 und 100.00 Einwohner, haben sich 52 Städte beteiligt. Über 1.000 Ideen sind zusammengekommen und wurden in Projekten zusammengefasst. Sieger des Wettbewerbs T-City wurde Friedrichshafen.
Nachdem die Deutsche Telekom im Oktober 2005 angekündigt hatte, ein neues Hochgeschwindigkeitsnetz auf der Basis von Glasfaser für insgesamt 50 deutsche Großstädte mit einer Bandbreite von bis zu 50 MBit/s bauen zu wollen, hierfür aber eine Regulierungsbefreiung gegenüber der Konkurrenz verlangte, gibt es Zoff im Lager der verantwortlichen Betroffenen. Die Telekom hatte das Projekt zeitweise auf Eis gelegt, kam dadurch aber mit seinen T-Home-Angeboten (Triple-Play) nicht weiter, die Verbände der Telekom-Netzkonkurrenten zeigen sich entrüstet, die Deutsche Bundesregierung hat eine Gesetzesänderung -FÜR die Telekom- auf den Weg gebracht und die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Mit der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens wollte die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding das Verfahren gegen Deutschland erheblich beschleunigen und so ließen Reding auch nur eine relativ kurze Frist für die Stellungnahme Deutschlands, nämlich lediglich 15 Tage.
Nun heißt es vom dem Reding-Sprecher aus Brüssel, Berlin brauche mehr Zeit für eine Stellungnahme und hätte um Fristverlängerung gebeten. Die neue Frist werde das Verfahren insgesamt aber nicht hinauszögern. Aller Voraussicht nach werde die Kommission im Juni Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verklagen.
"Wir sehen keine Anzeichen für eine Einigung." Die erste Frist für eine Antwort aus Berlin war am Dienstag abgelaufen. Berlin bat dem Sprecher zufolge um eine Verlängerung von zwei Monaten mit der Begründung, diese zu formulieren sei schwierig.
Wer sich mehr oder weniger mit dem Thema DSL-Zugänge und Provider-Wechsel beschäftigt hat, bekommt immer wieder die gleichen Antworten zu hören: "Ein Providerwechsel ist oft sehr problematisch, weil der 'alte' Provider den DSL-Anschluss einfach nicht zeitnahe freigibt". Immer wieder kann man Berichte über erboste und entnervte Kunden lesen und selbst wenn es in dem Maße nicht stimmen sollte, hat man als "Insider" doch ein schlechtes Gefühl bei diesem Thema.
Aber nicht nur wir hier in Deutschland haben uns mit langwierigen Verfahren der Provider zu beschäftigen, sondern auch unsere Nachbarn in den umliegenden europäischen Ländern. Die britische "Ofcom" hat deshalb eine Regulierungsverfügung erlassen, die den Providern zwingt, die Anträge schneller zu bearbeiten.
Das Verfahren soll mit einem Identifikationscode für den betroffenen Anschluss den Wechsel beschleunigen und dem Kunden innerhalb von fünf Tagen einen den für die Portierung notwendigen Code mitteilen, damit der Anschluss vom neuen Anbieter übernommen werden kann. Nach der Verfügung sind Gebühren für einen Providerwechsel nicht mehr erlaubt, Verstöße können von der Behörde geahndet werden.