Hartz IV Empfänger können ihren Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld II verlieren, wenn sie als professioneller eBay-Verkäufer einzustufen sind. Dies mußte ein Arbeitsloser erfahren, der einen schwunghaften Handel bei eBay betrieb und dem das Sozialgericht Wiesbaden (AZ: S 16 AS 79/06 ER) vorhielt, seine Einkommensverhältnisse nicht glaubhaft dargestellt zu haben.
Wer Webseiten ins Internet stellt oder sogar bei eBay einen Shop als professioneller Verkäufer betreibt ist normalerweise froh, wenn andere Surfer seine Seiten besuchen. Ist man gleichzeitig arbeitslos und möchte Arbeitslosengeld II erhalten so muss man damit rechnen, dass inzwischen auch offizielle Stellen die vielfältigen Suchmöglichkieten im Internet nutzen.
Ein Mann verkaufte über Ebay ausgemusterte Polizei- und Bundeswehrausrüstung und erzielte damit zumindest in der Vergangenheit Einnahmen von knapp 2000 Euro im Monat. Als er dann Ende 2005 Arbeitslosengeld II beantragte, lehnten die zuständigen Behörden ab.
Auch das von ihm angerufene Wiesbadener Sozialgericht lehnte seinen Eilantrag auf vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld II ab. Recherchen des zuständigen Richters ergaben, dass der Antragsteller bei eBay seit Januar 2003 über 1100 Käuferbewertungen erhalten hatte und eine eigene Verkäuferseite im Internet betrieb. Somit ging das Gericht davon aus, dass er seine Internetgeschäfte auch im Frühjahr 2006 noch weiterführte und lehnte den Antrag ab.
Die Intershop Communications AG hat mit Nokia erneut einen namhaften Neukunden gewonnen. Intershop wird ab sofort die Software für den Online-Handel des Unternehmens, das im Bereich Mobilkommunikation weltweit zu den führenden Vertretern seiner Branche gehört, in Italien liefern. Das gesamte Projekt wird vom italienischen Intershop-Partner Kelyan umgesetzt.
Nokia verkauft über sein Portal www.nokiashop.it in Italien seine Produkte an Endverbraucher. Neben den aktuellen Nokia Mobiltelefonen bietet das Unternehmen im Nokia Online-Shop ein vielfältiges Angebot an Original-Zubehör und Digitalreceivern. Darüber hinaus können Kunden
Nokia-Merchandise-Artikel, wie T-Shirts, Taschen etc. online erwerben.
"Wir freuen uns, mit Nokia einen so großen und bekannten Player aus der Kommunikationsbranche gewonnen zu haben", sagt Ralf Männlein, Vorstand Vertrieb und Marketing bei Intershop. "Mit diesem Neu-Projekt in Italien beweisen wir, dass wir auch auf internationaler Ebene große Kunden gewinnen können."
Auf Antrag des neuseeländischen Kurzfilmemachers "Peter Calveley" überprüft das US-Patentamt das umstrittene 1-Click-Patent von Amazon. Den Antrag zur Prüfung hatte Calveley bereits im Februar 2006 gestellt und dafür eine Einspruchsgebühr in Höhe von 2520 US-Doller hingeblättert. Das Patentamt erklärte nun den Einspruch für zulässig und beide Seiten (Amazon und Calveley) haben nun zwei Monate Zeit, ihre Anliegen schriftlich darzulegen.
Das 1999 erteilte Patent gilt unter Experten als das Paradebeispiel für Trivialpatente, die das US-Patentamt auf Software und computergestützte Geschäftsmethoden vergeben hat. Dieses Patent war seinerzeit einer der Auslöser für verschärfte Debatten über die Sinnhaftigkeit von Softwarepatenten in den USA und weit darüber hinaus. Alle Versuche, das Patent doch noch zu kippen, verliefen bisher im Sande. Versuche, das Patent anzugreifen gab es beispielsweise vom Amazon-Konkurrenten Barnes & Noble oder auch vom Verleger Tim O'Reilly.
Nun folgt Peter Calveley mit einer 286 Seiten langen Eingabe, in der er grundsätzlich eine "erfinderische Neuigkeit" anzweifelt. Calveley verweist u.a. auf ein schon zuvor an Edwin Klingman erteiltes Schutzrecht für ein "sicheres Online-System für finanzielle Transaktionen über elektronische Medien" mit der Nummer 5,729,594. Außerdem sieht er im Rahmen des frühen Experiments DigiCashs, eine elektronische Mikrowährung auf den Markt zu bringen, ebenfalls Anhaltspunkte für eine bereits vorher getätigte und genutzte Erfindung mit vergleichbaren Funktionen ("Prior Art").
Auch in Europa sieht sich Amazon mit entsprechenden Nichtigkeits-Einsprüchen konfrontiert. Hier stellen Firmen und Institutionen wie Fleurop, die Gesellschaft für Informatik (GI) oder der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) die Rechtmäßigkeit des Patentes in Frage.
Nach einer Studie der Gartner Group sind Open-Source-Projekte mehr als störend für die Software-Industrie. Nach dieser Studie sind den Anbietern proprietärer Software im Jahre 2004 etwa 5,64 Milliarden US-Dollar durch die so genannte OSS (Open-Source-Software) verloren gegangen. Für das Jahr 2009 prognostiziert die Gartner Group sogar ein Verlust von mehr als 47 Milliarden US-Dollar.
Konkret heißt es in der Studie, dass die Open-Source-Software bis zum Jahre 2009 seinen Anteil am Software-Markt von derzeit fünf Prozent auf dann 20 Prozent vervierfacht hat. Damit hat das konventionelle Geschäft mit der Software dennoch einen deutlich größeren Anteil von gut 80 Prozent. 20 Prozent Anteil am möglichen Software-Geschäft sind zwar nicht unerheblich, doch prognostizieren die Analysten insgesamt eine Verdoppelung des Umsatzes (Software und Service) und deshalb sei der starke Anstieg des OSS in ihrer negativen Wirkung etwas gemildert.
Tpyisch für Open-Source-Software sei, dass fast die Hälfte der Investments in firmeninterne Projekte fließt und dies sei genau der Anteil von rund 47 Milliarden Dollar, die den Anbietern proprietärer Software im Jahre 2009 verloren gehen würde, so die Gartner-Analyse.
Klassische Lizenzmodelle geraten zukünftig durch Open-Source-Software immer mehr unter Druck, weil sie einfach nicht mehr mit den oft günstigen oder sogar kostenlosen OSS-Angeboten mithalten können, so Gartner weiter. Außerdem schaffen sich die Open-Source-Anbieter neue Geschäftsmodelle wie beispielsweise open-source-spezifische Beratung, Anpassung, Integration und Management.
Da die Akzeptanz für bewährte Open-Source-Lösungen rasch zunimmt, lassen sich die vergleichsweise hohen Preise für kommerzielle Angebote nicht halten. Die Folge: Dienstleister und Software-Anbieter, denen es nicht gelingt, OSS in ihr Portfolio zu integrieren, geraten mit ihren herkömmlichen Geschäftsmodellen gefährlich ins Hintertreffen.
Große IT-Konzerne wie IBM, Novell und Sun haben diese Gefahren längst erkannt und nutzen OSS sowohl intern, um Kosten zu senken, als auch extern, um Umsatz zu generieren. Dabei wird OSS vor allem als Einstiegssoftware angeboten. Sobald die Ansprüche des Kunden steigen, werden ihm proprietäre Produkten angeboten.
Da die Unternehmen höhere Preise oft am Markt nicht durchsetzen können suchen sie nach Möglichkeit en zur Kosteneinsparung. Ein möglicher Weg dorthin führt über eine effizientere interne Organisation mittels einem elektronischen Rechnungsaustausch. Dabei werden im täglichen Geschäftsverkehr Effizienzgewinne erzielt, wenn es gelingt, die verschiedenen Geschäftsprozesse wie Warenbestellung, Lieferavisierung, Fakturierung und Zahlungsausgleich zu automatisieren.
Der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat nun erstmals die Broschüre "Der elektronische Rechnungsaustausch" herausgegeben. Diese Broschüre ist ein praktischer Leitfaden insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. In ihr wird verständlich dargestellt, welche Schritte zur Einführung elektronischer Rechnungen erforderlich sind, damit die rechtlichen Vorschriften eingehalten und die wirtschaftlichen Potenziale voll ausgeschöpft werden können.
Die 28-seitige Broschüre "Der elektronische Rechnungsaustausch" ist über den DIHK, Rubrik Publikationen für 11,21 Euro zzgl. 7 % USt. (brutto 12,00 Euro) zu beziehen.