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Beschluss - Telekom muss WM-Gewinnspiel stoppen


Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat gegen die Telekom eine Einstweilige Verfügung erwirkt, wonach die Deutsche Telekom AG ihr angebotenes Gewinnspiel zur Erlangung von WM-Karten einstellen muss. Um am Telekom-Spiel teilnehmen zu können, mussten die Teilnehmer zuvor ihre persönlichen Daten zu so genannten "Marketing Maßnahmen" freigeben. Ohne dieses Einverständnis war eine Teilnahme am Spiel erst gar nicht möglich.

Beim Landgericht Bonn hat deshalb der Verbraucherzentralen Bundesverband e.V. (vzbv) jetzt eine einstweilige Verfügung erwirkt. "Hier wird dem Verbraucher mit dem Lockvogel Fußball Weltmeisterschaft 2006 die Einwilligung in die Datennutzung abgenötigt", so Patrik von Braunmühl, Leiter Wirtschaftsfragen im Verband. Weiter meinte von Braunmühl: "Die Aktion habe das Ziel verfolgt, den Austausch von Kundendaten zwischen allen Unternehmen der Telekom-Gruppe und deren Nutzung zu Werbezwecken zu ermöglichen."

Patrick von Braunmühl sieht in dem Verhalten der Telekom ..."eine höchst eigentümliche Umsetzung der angekündigten Qualitätsoffensive und des jüngst vorgestellten Datenschutzkonzeptes"... Bereits früher hatte der vzbv die Telekom Tochter "T-Mobile" abgemahnt. Seinerzeit hatte das Unternehmen behauptet, Einwilligungen für die Datenweitergabe telefonisch von Kunden eingeholt zu haben. Nur damals konnten sich die betroffenen Kunden nicht daran erinnern, jemals eine telefonische Anfrage erhalten zu haben. In einem anderen Fall ging es um den Vorwurf von "untergeschobenen Verträgen", hierfür steht eine Entscheidung allerdings noch aus.

Die Telekom hatte vor einigen Monaten dem vzbv zugesichert, dass Marketingmaßnahmen wie auch die Datenweitergabe zukünftig nur noch mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis der Verbraucher erfolgen werden. Die sich häufenden Beschwerden über aggressive Werbemethoden der Telekom bei den Verbraucherzentralen zeigen dem Verband aber ein anderes Bild: "Die Antwort auf zunehmenden Wettbewerb im Festnetz kann nicht in unseriösen Marketingpraktiken liegen", kommentiert von Braunmühl.

Artikel von W. Janssen - Di, 28.03.2006
Rubrik: Sonstiges
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Frankfurt - Straps-Kuh der SPD ein voller Erfolg


Um erfolgreich zu sein, muss man schon mal ungewöhnliche Wege gehen, werden sich die Strategen der Frankfurter SPD gesagt haben und werben seither mit einer Straps-Kuh, die einen Bullen für sich interessieren will. In dem 40 Sekunden langen Kino-Spot geht es darum, dass eine Kuh versucht, einen Bullen für sich aufmerksam zu machen, indem sie zunächst schwarze und grün-gelber Unterwäsche trägt. Als das nicht gelingt, präsentiert sie sich in roten Strapsen und schon fühlt sich der Bulle magisch angezogen.

Offenbar hat die Frankfurter SPD damit genau den Nerv seiner potentiellen Wähler getroffen, denn nun interessieren sich täglich mehr als 380.000 Besucher plötzlich für die Kuh?, die Strapse? oder für den Kino-Spot. SPD-Unterbezirksvorsitzender Andreas Heusinger von Waldegge meint dazu: "Die Aufrufe der Website www.spd-frankfurt.de haben in den vergangenen drei Tagen auf die wahnsinnige Zahl von täglich 380.000 Besuchern katapultiert. Bisher wurde der Film mehr als 28.000 Mal aus dem Internet herunter geladen."
Zielgruppe der Werbeaktion waren potentielle Wähler unter 30 Jahren und genau diese Wählerschicht hatte man auch ins Auge gefasst. Nun hofft die SPD, dass sie mit ihrem Kino-Werbespott auch potentielle Nichtwähler erreicht hat.

Quelle: Heise-Online

Artikel von W. Janssen - Di, 14.03.2006
Rubrik: Sonstiges
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Goolag - alles nur geklaut


Mit China lassen sich prima Geschäfte machen. Das hatten sich zumindest Firmen wie Siemens oder Google gedacht. Nicht eingeplant war dabei, dass das Geschäft nicht sie selbst, sondern andere machen. Getreu dem alten Motto 'wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen' machen sich nun andere darüber lustig und verdienen selbst kräftig daran.

So war Siemens mächtig stolz, als sein Prestigeobjekt 'Transrapid' nicht nur auf dem Reissbrett und einer Teststrecke im Emsland zu bewundern war, sondern auch die Innenstadt von Shanghai mit dem Flughafen Pudong International verband. Während man in der Münchener Konzernzentrale wohl vom Startschuss für einen weltweiten Transrapid-Siegeszug träumte, bedankten sich die chinesischen Partner für den Know-How-Transfer und wollen im Juli den Prototypen einer eigenen Magnetschwebebahn präsentieren. Das Transrapid-Konsortium hat bislang nach eigener Aussage keine Kenntnisse von einer Patentverletzung - was soll man auch anderes sagen, wenn bisher die Beweise fürs Kopieren fehlen.

Auch Suchmaschinen-Betreiber Google witterte im roten Reich mit seinen Milliarden Einwohnern sprudelnde Werbeeinnahmen. Schließlich gehört das Internet in China zu den am stärksten wachsenden Wirtschaftszweigen. Jüngst jedoch gerieten Yahoo, Google, Microsoft und Cisco in den Verdacht, sich einer Selbstzensur unterworfen zu haben. Die Konzerne sollen aus Geschäftsinteresse Peking geholfen haben, Rede und Meinungsfreiheit im Land zu unterdrücken.

Wieder einmal hatten jedoch die Marketing-Strategen die öffentliche Meinung außer acht gelassen und die Strafe folgte sogleich. Die Mikrofon-verliebten Politiker liessen sich nicht lange bitten und so bezichtigte der Vorsitzende des US-Parlaments-Unterausschusses für Menschenrechte die Firmen der Zusammenarbeit mit der "Tyrannei".

Die Internet-Spezialisten der für die Windows-Backdoor "Back Orifice" bekannt gewordenen US-Hackergruppe Cult of the Dead Cow (cDc) haben nun zu einer Protestaktion mit T-Shirts aufgerufen, auf denen "Goolag - exporting censorshop, one search at a time" steht. Dabei vermischt der Schriftzug "Goolag" durchaus provokativ die Logo-Farben der Suchmaschine, russische Lager und die chinesische Netzzensur.

Aber ebenso wie beim Transrapid wurde die Idee schnell geklaut und so gibt es das Goolag-Logo schon auf Kaffeetassen auf der Seite cafepress.com/jpine/1201916 zu kaufen - wieder einmal profitieren andere als die ursprünglichen Initiatoren von der Idee.

Artikel von R. Hallenbach - Fr, 17.02.2006
Rubrik: Sonstiges
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Vogelgrippe-Informationen im Internet


Die Vogelgrippe ist eine Krankheit, die Geflügel jeder Art mit einem hochansteckenden Influenza-A-Virus infiziert. Seit Ende 2003 breitet sich die Krankheit von Asien ausgehend aus. Weltweite Bekanntheit erlangte die Krankheit dadurch, dass es durch Mutationen inzwischen einen Typ (H5N1) gibt, der auch Menschen gefährlich werden kann.

Experten erwarten, dass sich das Virus weiter verändert und demnächst ein Vogelgrippe-Virus entstehen könnte, der sich auch von Mensch zu Mensch weiterverbreiten kann. Dieses neuartige Virus könnte sich schnell auf der ganzen Welt verbreiten und so eine Pandemie auslösen.

Im Moment sind jedoch in Deutschland keine Menschen bedroht. Allerdings ist zu erwarten, dass für heimisches Geflügel wieder eine Stallpflicht während der Rückreise-Saison der Zugvögel angeordnet werden wird. Die meisten Vogelgrippe-Viren sind ausschließlich für Geflügel gefährlich. Lediglich der aggressive Stramm H5N1 kann auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Allerdings ist dafür ein intensiver Kontakt zum Tier notwendig, wie er meist nur in der Vetrerinärmedizin oder Geflügelhaltung vorkommt.

Zum Krankheitsbild: Die ersten Symptome der Vogelgrippe treten in der Regel zwei bis fünf Tage nach der Infektion auf. Schwere grippeähnliche Symptome folgen oftmals zusammen mit Bauchschmerzen und Erbrechen. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine Lungenentzündung, die dann häufig zu Lungenversagen und Tod führt. Bisher gibt es gegen die Vogelgrippe keine Impfung. Als einziges Gegenmittel ist Tamiflu (Wirkstoff: Oseltamivir) von der Firma Roche bekannt.

Auslandsreisen: Das Auswärtige Amt hat derzeit (2.2.2006) KEINE Reisewarnungen wegen Infektionsgefahr mir Vogelgrippe ausgesprochen. Es empfiehlt allerdings,

  • den Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel zu vermeiden,
  • keine Vogel- oder Geflügelmärkte zu besuchen,
  • auf das Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Bereichen zu verzichten.


Hinweise und Tipps für Schutzmaßnahmen z. B. zum Umgang mit erkrankten oder krankheitsverdächtigen Tieren und Menschen, hygienische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen, Schutzmaßnahmen in Arztpraxen und Krankenhäusern etc. finden Sie hier:

Artikel von R. Hallenbach - Do, 02.02.2006
Rubrik: Sonstiges
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Premiere Hacker - Didem-Smartcard ist Cerebro Nachfolger


Nachdem es dem PayTV-Sender Premiere gelungen war, den Verkauf der "Cerebro"-Karten verbieten zu lassen und die Händler von Satelliten-Shops zur Herausgabe von Namen und Anschriften der privaten Cerebro-Käufer zu zwingen holt die internationale Hacker-Gemeinschaft offenbar zum Gegenschlag aus. Im Ausland wird nämlich bereits der potentielle Nachfolger gehandelt: die Didem-Smartcard.

Seit November 2005 war es einer Hacker-Gruppe gelungen, die bis dahin als sicher geltende Verschlüsselung "Nagravision Aladin" zu knacken. Mit einer sogenannten Cerebro-Smartcard und spezieller Software, die auf ausländischen Servern zum download bereitlag, war es möglich, ohne Abschluss eines Abonnements und somit illegal die Pay-TV Programme von Premiere, Kabel Deutschland und Ish/Iesy zu empfangen.

Premiere hatte sofort reagiert und sich die Namensrechte für "Cerebro" im Rahmen einer Marken-Anmeldung für eine Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt gesichert. In einer bundesweiten Aktion liess Premiere möglichst viele der in Deutschland erhältlichen Cerebro-Karten beschlagnahmen. Außerdem erwirkte der Pay-TV Sender eine Einstweilige Verfügung gegen etliche Händler, in der diese verpflichtet wurden, den weiteren Verkauf der Cerebro-Karten zu unterlassen. Ferner sollten sie Auskunft erteilen über Hersteller, Händler, Vertriebswege, Menge der Karten und vor allem Name und Anschrift der Kunden, die "Cerebro"-Karten erworben hatten.

Mehrere Händler beauftragten die Regensburger Anwaltskanzlei "Paluka Sobola & Partner", Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung einzulegen. Rechtsanwältin Sabine Sobola erklärte dazu gegenüber dem Branchenmagazin "sat+kabel": "Unser Widerspruch richtet sich unter anderem gegen die Auskunftserteilung im Ganzen, weil eine Einstweilige Verfügung grundsätzlich nur eine vorläufige Entscheidung darstellt. Wenn nun Auskunft über die Kunden erteilt wird, wird damit die Hauptsache vorweggenommen, was aber nur in eng begrenzten Fällen zulässig ist". Der Widerspruch wurde jedoch vom Landgericht Hamburg in erster Instanz abgewiesen.

Die Software-Piraten reagierten auf die Premiere-Aktionen in zweierlei Weise. Zunächst änderten sie kurzfristig den Namen der für die Dekodierung notwendigen Smartcard von "Cerebro" auf "Zebra". Inzwischen steht mit der "Didem-Smartcard" ein weiterer Nachfolger bereit. Die Didem-Card wird wie die Cerebro-Card nur mit dem OS (Operating System = Betriebssystem der Smartcard) ausgeliefert. Nur mit zusätzlicher Hacker-Software aus dem Internet ist dann der (illegale) Empfang der Kabel-Fernsehprogramme möglich.

Der Kauf einer Piratenkarte wird für Schwarzseher auch zunehmend finanziell unattraktiv. In immer kürzeren Zeiträumen bringen illegale Gruppen eine Smartcard zu total überhöhten Preisen auf den Markt, um kurz darauf den Support für diese Karte weitgehend einzustellen.

Die at-mix.de News Redaktion rät daher ausdrücklich: der Abschluss eines Abonnements ist langfristig billiger, legal und garantiert einen uneingeschränkten Support.
Artikel von R. Hallenbach - Fr, 20.01.2006
Rubrik: Sonstiges
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