Seit 1998 gibt es einen Meisterbrief für Büroinformationselektronik, der die Fertigung und Reparatur von PC-Geräten als "Vorbehaltsbereich" definiert, also als Tätigkeitsfeld, in dem ausgebildete Meister benötigt werden.
Dies nehmen die Bundesvereinigung für Bürotechnik bzw. der Zentralverband für Handwerk zum Anlass, verstärkt gegen Händler und PC-Service-Unternehmen vorzugehen, da nach ihrer Meinung Wartungs- und Reparaturarbeiten an PC´s zu den Kerntätigkeiten der Handwerksordnung gehören.
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