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Unerlaubte Vervielfältigung eines Programms, einer Software- oder einer Musik - CD, also von Daten bzw. Informationen, die durch Urheberrecht und / oder Lizenzvertrag geschützt sind.
Viele Softwarehersteller verzichten heute auf einen Kopierschutz, sodass sich die Programme oft ohne Schwierigkeiten verbreiten lassen.
Software, für die ein Lizenzabkommen besteht, darf nur für den Eigenbedarf (Sicherheitskopie) einmal vervielfältigt und nicht gleichzeitig auf zwei oder mehr Rechnern eingesetzt werden.
An Shareware-Programmen besteht zwar meist ein Urheberrecht, sie dürfen aber zu Testzwecken kopiert und verbreitet werden.
Die praktische Handhabung des Raubkopie - Verbotes ist oft schwierig.
So gibt es Softwarehersteller, z.B. IBM und Lotus, die einige Produkte zum "Kauf auf Probe" (mit Rückgabemöglichkeit) angeboten haben.
Unverständlich bleibt auch, dass Anwendungsprogramme vom selben Eigentümer sowohl im Büro als auch zu Hause benutzt werden dürfen, Betriebssysteme aber nicht. |
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Person(en): Zeitraum: Firma: |
kein Eintrag vorhanden - - kein Eintrag vorhanden |
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Es gibt 18 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:
Anwendung, Anwendungsprogramm, Betriebssystem, Daten, Format, IBM, Inform, Information, Kopierschutz, Lizenz, Lotus, Programm, Rechner, Shareware, Sicherheitskopie, Software, System, Urheberrecht
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Veröffentlicht am: Zuletzt bearbeitet am: Referenz: |
18.04.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge 18.08.2004 von Wilhelm Janssen at-mix |
| ..... Bitte beachten Sie unseren Hinweis zu den Rechtsthemen ! ..... |
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