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TDSV

Recht
Abkürzung für Telekommunikationsdienstunternehmens-Datenschutzverordnung.

Bundesweit gültige Verordnung vom 12.07.1966.

Sie hat den Zweck, für die am Fernmeldeverkehr Beteiligten den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) finden Sie in der derzeit gültigen Fassung auf der Website www.internetrecht-rostock.de:

Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV)


Person(en):
Zeitraum:
Firma:
kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 10 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

Blank,   Daten,   Datenschutz,   HTTP,   Kommunikation,   Site,   Sone,   Telekommunikation,   Telekommunikationsdatenschutzverordnung,   Website 

Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
23.04.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
04.07.2004 von Wilhelm Janssen
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