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Teledienstedatenschutzgesetz - Info

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Teledienstedatenschutzgesetz

Recht
Abkürzung für Teledienstedatenschutzgesetz vom 22.07.1997.

Gesetz, das die Pflichten der Anbieter und die Rechte der Nutzer von Telediensten bestimmt.

In ihm ist u.a. festgelegt, dass ohne Einwilligung des Nutzers persönliche Daten vom Provider nur im unbedingt notwendigen Umfang benutzt werden dürfen - z.B. zu Abrechnungszwecken.

Das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (Teledienstedatenschutzgesetz - TDDSG) finden Sie in der derzeit gültigen Fassung auf der Website www.internetrecht-rostock.de:

Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten ( Teledienstedatenschutzgesetz )

Person(en):
Zeitraum:
Firma:
kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 10 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

Blank,   Daten,   Datenschutz,   Datenschutzgesetz,   HTTP,   Licht,   Provider,   Site,   TDDSG,   Website 

Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
04.07.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
04.07.2004 von Wilhelm Janssen
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