Abkürzung für Teledienstedatenschutzgesetz vom 22.07.1997.
Gesetz, das die Pflichten der Anbieter und die Rechte der Nutzer von Telediensten bestimmt.
In ihm ist u.a. festgelegt, dass ohne Einwilligung des Nutzers persönliche Daten vom Provider nur im unbedingt notwendigen Umfang benutzt werden dürfen - z.B. zu Abrechnungszwecken.
Das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten
(Teledienstedatenschutzgesetz - TDDSG) finden Sie in der derzeit gültigen Fassung auf
der Website www.internetrecht-rostock.de: