Bundesgesetz, das am 01.08.1996 in Kraft trat. Es regelt die technische Seite der Telekommunikation und betrifft alle Netzbetreiber. Insbesondere sollen das Fernmeldegeheimnis und der Datenschutz bei Telediensten gewährleistet werden.
Das Gesetz betrifft alle "geschäftsmäßigen" Betreiber, wobei als geschäftsmäßig gilt, was "nachhaltig" erfolgt, egal, ob Gewinn erzielt wird oder nicht. So sind neben Großfirmen auch Mailbox-Systeme von Hobby Shops einbezogen.