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TKG

Recht
Abkürzung für Telekommunikationsgesetz.

Bundesgesetz, das am 01.08.1996 in Kraft trat. Es regelt die technische Seite der Telekommunikation und betrifft alle Netzbetreiber. Insbesondere sollen das Fernmeldegeheimnis und der Datenschutz bei Telediensten gewährleistet werden.

Das Gesetz betrifft alle "geschäftsmäßigen" Betreiber, wobei als geschäftsmäßig gilt, was "nachhaltig" erfolgt, egal, ob Gewinn erzielt wird oder nicht. So sind neben Großfirmen auch Mailbox-Systeme von Hobby Shops einbezogen.

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) finden Sie in der derzeit gültigen Fassung auf der Website www.internetrecht-rostock.de:

Telekommunikationsgesetz (TKG)


Person(en):
Zeitraum:
Firma:
kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 16 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

Blank,   Daten,   Datenschutz,   E Netz,   HTTP,   Kommunikation,   Mailbox,   Netz,   Netzbetreiber,   Seite,   Site,   System,   Telekommunikation,   Telekommunikationsgesetz,   Treiber,   Website 

Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
23.04.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
04.07.2004 von Wilhelm Janssen
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