Abkürzung für Telekommunikationsüberwachungsverordnung.
Verordnung, die die Verordnung FÜV im Januar 2002 abgelöst hat.
Er sieht vor, dass jeder geschäftsmäßige Betreiber einer Telekommunikationsanlage (damit ist z.B. auch ein Internet Provider gemeint) verpflichtet wird, auf eigene Kosten standardisierte Schnittstellen bereitzustellen, die staatlichen Behörden (Polizei, Verfassungschutz u.a.) eine permanente Überwachung der gesamten Kommunikation ermöglichen.
Person(en): Zeitraum: Firma:
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