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TKÜV

Recht
Abkürzung für Telekommunikationsüberwachungsverordnung.

Verordnung, die die Verordnung FÜV im Januar 2002 abgelöst hat.

Er sieht vor, dass jeder geschäftsmäßige Betreiber einer Telekommunikationsanlage (damit ist z.B. auch ein Internet Provider gemeint) verpflichtet wird, auf eigene Kosten standardisierte Schnittstellen bereitzustellen, die staatlichen Behörden (Polizei, Verfassungschutz u.a.) eine permanente Überwachung der gesamten Kommunikation ermöglichen.
Person(en):
Zeitraum:
Firma:
kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 11 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

FÜV,   Internet Provider,   Kommunikation,   Licht,   permanent Beitragpermanent,   Provider,   Schnitt,   Schnittstelle,   Standard,   Telekommunikation,   Treiber 

Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
23.04.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
04.07.2004 von Wilhelm Janssen
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