Bei 66 Hz und 480 Punkten ergibt dies eine Zeilenfrequenz von ca. 35 kHz.
Die Multiplikation mit 1,1 bedeutet einen "Aufschlag" von ca. 10 Prozent, der berücksichtigt, dass der Elektronenstrahl immer wieder zurückgesetzt werden muss.
TIPPS: Wenn ein Monitor mit ergonomischer Bildwiederholfrequenz (mindestens 75 Hz) und höherer Auflösung (z.B. 800 x 600) benutzt werden soll, ist eine Zeilenfrequenz von mindestens 46 kHz nötig.
Die für einen Monitor zulässige Zeilenfrequenz (siehe Handbuch) darf nicht überschritten werden; andernfalls sind Schäden möglich.
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